Aufhebung oder Sollstellung

  • Hallo zusammen,
    ich hab da mal ne Frage.

    In einer Akte wurde versehentlich statt die PKH zurückzuweisen eine Ratenzahlung in Höhe von 155,00 € angeordnet. Da der Streitwert sehr gering war, lagen die Kosten unter diesem Betrag, was zur Folge hatte, dass lediglich eine Rate eingezogen wurde, die 3 Monate nicht gezahlt wurde.

    Da ich mir den Aufhebungskram sparen will, dachte ich mir ich weise die Partei drauf hin und teile ihr mit, dass ich die Rate zum Soll stellen lasse, wenn sie nicht zahlt.

    Geht das denn?

    Muss ich zwangsweise immer aufheben bei Ratenverzug?

    Das Ergebnis wäre ja dasselbe. Die Partei erhält ne Rechnung über den Gesamtbertrag. Der Rechtsanwalt ist nicht betroffen, da der Wert unter 3000,00 € liegt.

    Ich würde der Partei somit ja quasi die Chance nehmen, bei einer Aufhebung der PKH eventuell im Beschwerdeverfahren noch nachzuweisen, dass sie nicht zahlen konnte.

    Bei der Sollstellung kann sie sich ja nur an die Gerichtskasse wenden.

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