USA - unbekannter Aufenthalt

  • Halli hallo!

    Habe folgende Erbfolge nach meiner Erblasserin festzustellen: u.a. sind zum Erben berufen zwei Töchter des vorverstorbenen Ehemannes.

    Und da liegt das Problem, eine der beiden lebt(e) in USA, eine Anschrift ist hier bekannt. Mitteilung erging im Sommer an diese, jetzt meldet sich ein weiterer Miterbe der diese kontaktieren wollte und teilt mit, er habe keine Rückantwort erhalten. Nachfrage bei der hier lebenden Schwester ergab dann, dass auch diese unter der bekannten Anschrift zwar bis vor 2 Jahren noch Briefe erhalten habe, jedoch seitdem jeder Kontakt abgerissen ist.

    Wie gesagt, eine letzte bekannte Anschrift liegt vor. EMA in USA? Anfrage bei einer zuständigen Behörde bzgl. des evtl. Sterbefalles? gleich Abwesenheitspfleger?

    Leider sind die Anschriften ihrer Kinder ebenfalls nicht aufzutreiben.

  • Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft scheidet aus, weil nicht bekannt ist, ob die Betreffenden den Erbfall überhaupt erlebt haben und daher die Gefahr besteht, dass bereits verstorbene potentielle Erbprätendenten im Erbschein als Miterbe ausgewiesen wird. Damit ist niemand gedient.

    Vielmehr Nachlasspflegschaft (ggf. beschränkt auf die vakanten Erbquoten) und Bestellung eines mit Ermittlungen in den USA vertrauten und über entsprechende Verbindungen verfügenden Nachlasspflegers. Das Ermittlungsergebnis dürfte nach meinen Erfahrungen nicht lange auf sich warten lassen.

  • Eine EMA-Anfrage in den USA bringt nichts, weil es dort keine Meldepflicht gibt, somit auch keine Meldebehörden.
    Informationen sind nur durch die Sozialversicherungsnummer bei der Sozialversicherung erhältlich. So ohne weiteres erhält man dort allerdings keine Informationen.

  • Manchmal erreicht man allerdings etwas über die internationale Telefonauskunft, wenn der letzte Wohnort bekannt ist und es sich nicht um einen Allerweltsnamen handelt.

  • Ich brauche sicher nicht zu erwähnen, daß es professionelle Erbenermittler gibt ;) die über gute Kontakte in den USA verfügen und dort das Schicksal der Gesuchten klären können. Sollte die Erbin bereits verstorben sein, müßten ja auch wieder deren Erben vmtl. in den USA ermittelt werden. "Manchmal" gehört dazu mehr, als nur eine Telefonauskunft der Auslandsauskunft...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich habe mich schon gewundert, wo Du so lange bleibst. :D




    Gut Ding will Weile haben...

    Ne, ich arbeite gerade an einer kniffligen Sache :schreiben und kann so nicht so oft im Forum vorbeisehen.

    :grin:TL

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  • EMA in den USA ist "durch die Hintertür" möglich über die jeweilige US-Straßenverkehrsbehörde (evtl. in Abhängigkeit davon, um welchen Bundesstaat es sich handelt, das weiß ich wiederum nicht; habe die Auskunft mal von einem der beiden dt. Generalkonsulate in Kalifornien erhalten, bei Ersuchen von Gerichten/Behörden kann das über die dt. Auslandsvertretung laufen).

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