Verwertung von eingezogenem PKW

  • Ich mal wieder ;)


    Laut Urteil wurde ein PKW entschädigungslos eingezogen.

    Die Polizei, wo er kostenfrei steht, teilt mit, dass ab August keine Möglichkeit mehr zur kostenfreien Verwahrung besteht und eine schnellstmögliche Entscheidung zur Verwertung getroffen werden soll.

    Ich hab keinen Schimmer, was ich zu tun habe :confused:


    SOS! HELP :(


    LG dibalao

  • Verwertungsauftrag an GV?

    ich würde auch noch vorher an deiner Behörde / der StA nachfragen, teilw. gibts es Mitteilungspflichten/Vorschriften wg. Verwendung in der Justiz etc. / versch. Handhabungen

    §§ 63 ff, 73 StVollstrO

  • Vorab prüfen, ob PKW verwertbar - als versteiger-/verkaufbar oder für den öffentlichen Dienst geeignet ist. Ggf. Dekra-Gutachten (100 - 150 Euro). Hat er nur Schrottwert - in die Presse und eine Anzeige nach StVollstrO erübrigt sich.

  • Die Sachbehandlung richtet sich vorrangig mal nach § 73 StVollStrO - Anbietung an obere Dienstbehörde.
    Ist das Fahrzeug hierfür nicht geeignet oder wird eine Verwendung abgelehnt, richtet sich die weitere Behandlung nach § 66 StVollStrO: Verwertung des Kfz. Dies erfolgt über einen Verwertungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, wobei ggf. auch ein freihändiger Verkauf zulässig ist.

  • Ich danke euch.


    Also:
    1. Schritt: Anbietung an obere Dienstbehörde
    2. Schritt: Verwertungsauftrag an den Gerichtsvollzieher


    Habt Ihr dazu Formulare, ein Muster oder Vorstück hinsichtlich der genauen Formulierungen?

    LG
    dibalao

  • In NRW gibt es zum Beispiel einen Erlass für Verwertung von Fahrzeugen. Erkundige dich mal, ob es sowas bei euch auch gibt.

  • Bei uns läuft es halt so, dass der Auftrag direkt an den GV geht und der meldet dann, wenn sich das KFZ für den Dienstgebrauch eignet und dann müssen wir Meldung an GenStA machen (daher frag mal jmd bei dir vor Ort oder an der StA wg. den Bestimmungen bei euch und ob der entspr. Formulare hat);

    ich selber hatte bisher nur Schrottkisten, daher noch nie ne GenStA-Meldung;

    Verfügung:

    1. Zu schreiben:

    Gerichtsvollzieherverteilungsstelle
    Amtsgericht

    V E R W E R T U N G S A U F T R A G

    In der Strafsache gegen ist durch rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts vom das im folgenden näher bezeichnete Fahrzeug eingezogen worden:

    , amtliches Kennzeichen .

    Das Fahrzeug steht bei
    Ich bitte Sie, das eingezogene Fahrzeug gem. §§ 63 ff StrVollStrO zu verwerten.
    Sollte es sich zur Verwendung im Justiz- oder Polizeibereich eignen, ist dies zunächst hier anzuzeigen. In diesem Fall wäre ich für die Angabe möglichst vieler technischer Daten (Tachostand etc.) dankbar.

    Eine Veräußerung an den Verurteilten ist nicht zulässig.

    Ein durch die Verwertung erzielter Erlös ist an die Gerichtskasse abzuführen.
    Sollte das Fahrzeug nicht verwertbar sein, bitte ich die Verschrottung zu veranlassen.

    Bitte veranlassen Sie schnellstmöglich die Abmeldung des Fahrzeugs. Die Erledigung des Verwertungsauftrags teilen Sie bitte hierher mit.

    2. Begl. Abschrift der Entscheidung beifügen.
    3. WV 1 Monat


    ______


    Verfügung:
    1. Zu schreiben:

    An die
    Generalstaatsanwaltschaft
    - z.Hd.

    Eingezogenes Fahrzeug
    §§ 63, 66, 73 StVollstrO

    In dem Strafverfahren gegen
    geb. in , wohnhaft ,
    ist durch ... des Amtsgerichts das Kraftfahrzeug

    rechtskräftig eingezogen.

    Der Gerichtsvollzieher hat angezeigt, dass das Fahrzeug für eine Verwendung im Justiz- oder Polizeibereich geeignet ist. Das Fahrzeug weist einen Tachometerstand von Kilometern auf.

    Eine Kopie der Fahrzeugpapiere ist beigefügt.
    Bis zur Entscheidung über die Verwendung oder die Verwertung steht das Kraftfahrzeug bei .

    Verwertungsvorschlag:

    Ich bitte über die Verwertung zu entscheiden und mich von der Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

    2. Zu 1) beifügen:
    a) (Lesbare) Kopien der Fahrzeugpapiere
    b) Abschrift der Entscheidung über die Einziehung
    3. Abt. 1 - Herrn - zur Kenntnis (Verzeichnis eingez. Gegenstände)
    4. WV 1 Monat

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