Hallo zusammen, zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern mal eure Meinungen:
In meiner Kaufvertragsurkunde treten als Käufer A) und B) auf.
Dem weiteren Inhalt der Urkunde entnehme ich, dass A) und B) als Erbengemeinschaft auftreten, wobei der Zuerwerb des Grundstücks der Zusammenlegung von Gebäude und Grundstück dienen soll (ein gesondertes Gebäudegrundbuch existiert vorliegend jedoch nicht).
Beigefügt ist sowohl ein Erbschein nach X), der Y), A) und B) als Erben ausweist, als auch ein Erbschein der nachverstorbenen Y), der dann nur noch A) und B) als Erben ausweist.
Nun soll ich eine Auflassungsvormerkung für A) und B) eintragen und stelle mir die verzweifelte Frage in welchem Gemeinschaftsverhältnis die beiden denn wohl ins Grundbuch wollen. Telefonische Rücksprache mit der zuständigen Notarin ergab, dass in der Auflassung - die noch nicht beigefügt ist - enthalten ist, dass das Eigentum auf A) und B) in Erbengemeinschaft übergehen soll.
Dieser Umstand macht es meiner Meinung nach nicht besser, da ich immernoch nicht weiß, ob es sich hierbei um die Erbengemeinschaft nach Y) oder um die nach X) handelt. Meine diesbezüglichen Einwendungen wurden von der Notarin als zu formalistisch abgetan, es handele sich schließlich um dieselben Personen und jetzt bin ich doch etwas verunsichert.
Was sagt ihr dazu???? Geht mich das wirklich nichts an? Es kann doch schließlich über jeden Erbteil gesondert verfügt werden, ebenso ist eine gesonderte Pfändung möglich ....