Festsetzung der PKH für Rechtsbeschwerde

  • Hallo! Habe so selten mit Kostenfestsetzung zu tun, dass ich besser mal nachfrage. :oops:
    Ich habe einen Antrag nach § 55 RVG vorliegen für ein Rechtsbeschwerdeverfahren; nach dem Beschluss des BGH wird die Sache zur erneuten Entscheidung -auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens- an das LG zurückverwiesen. Der Gegenstandswert wurde festgesetzt.
    Ist die Gebühr für dieses Verfahren (Nr. 3502) nun schon fällig und festsetzbar oder ist noch die Entscheidung des LG abzuwarten? :gruebel:

  • :zustimm: Kannst du auszahlen. Und nach der Entscheidung des LG noch mal schauen, wer die Kosten zu tragen hat:
    Die PKH-Partei ===> dann Überprüfung oder
    die Gegenseite ===> dann Sollstellung und keine Überprüfung mehr.

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