Hallo! Habe so selten mit Kostenfestsetzung zu tun, dass ich besser mal nachfrage.
Ich habe einen Antrag nach § 55 RVG vorliegen für ein Rechtsbeschwerdeverfahren; nach dem Beschluss des BGH wird die Sache zur erneuten Entscheidung -auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens- an das LG zurückverwiesen. Der Gegenstandswert wurde festgesetzt.
Ist die Gebühr für dieses Verfahren (Nr. 3502) nun schon fällig und festsetzbar oder ist noch die Entscheidung des LG abzuwarten?
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