Hallo, aus einer hier von mir kürzlich gestellten Frage hat sich für mich rein interessehalber eine weitere Frage ergeben, und zwar:
Unterschied Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Körperverletzung schon klar. Versehentlich ein Bein gestellt = fahrlässig, jemanden geboxt = Vorsatz.
Wie sieht es denn aber aus, wenn man ein Gesetz oder eine Verordnung nicht kennt und deswegen falsch handelt und sich unbewusst strafbar macht? Verbotsirrtum (vermeidbar?)Warum ist dann die Nichtanmeldung einer Waffe fahrlässig (Irrtum d. man nichts veranlassen muss, wäre ja auch vermeidbar). Also, wenn ich bei der Arbeit z. B. etwas mache z. B. während der Vollstreckung die Frist zur Zahlung der Geldstrafe verlängere, weil der Betroffene darum bat. Ich wüsste nicht, dass man dies nicht tun darf und hätte mich ja einer Vollstreckungsvereiteilung strafbar gemacht. Vorsätzlich oder fahrlässig? Ich würde ja einerseits absichtlich die Frist verlängert haben, andererseits aber nicht in dem Wissen, dass man das nicht darf, da mir die Vorschrift nicht bekannt war.
Danke für die Beantwortung meiner Fragen schon im Voraus!