Zwangshypothek wg. eines Sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag

  • Hat jemand eine Idee zu ff. Fall:

    Das zust. Amt beantragt die Eintragung einer Zwangshypothk wegen eines Sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages nebst Säumniszuschlag.
    Weiterhin wird bescheinigt, dass die Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit vorliegen.
    Beigefügt ist ein Bescheid an den Eigent. "über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 BauGB" für sein Grundstück.

    Nach Stöber, ZVG- Komment., § 10 I Ziff. 3 handelt es sich hierbei nicht um öffentliche Grundstückslasten, weil es nicht satzungsrechltich verankert ist.

    M.E. ist die Eintragung einer Zwangshypothek nicht zulässig??

  • Bin jetzt kein Grundbuchrechtler, lediglich Sachverständiger:

    Der Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren ruht nicht als öffentliche Last auf dem Grundstück, vgl. § 154 Abs. 4 letzer Satz BauGB.

    und

    Regelverfahren ist die Beitragserhebung nach Abschluss der Sanierung (Aufhebung der Sanierungssatzung). Kommt es zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung und der Erhebung der Ausgleichsbeträge zu einem Eigentumswechsel, so ist generell nicht der Rechtsnachfolger ausgleichsbeitragspflichtig, sondern der Alteigentümer. Der neue Eigentümer tritt weder persönlich-schuldend noch mit dem Grundstück dinglich-haftend in die Ausgleichsbeitragspflicht ein.

    Im Erbfalle dagegen geht die Ausgleichsbeitragsverpflichtung auf den Gesamtrechtsnachfolger über.

  • In meinem Fall ist durch das Finanzamt ersucht worden eine Sicherungshyp. für das Land/den Freistaat einzutragen. Die Forderung ist der Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB. Eine gesiegelte Erklärung vom Land/Freistaat über die Vollstreckbarkeit ist beigefügt.
    Ist das Finanzamt befugt hier zu ersuchen? Habe bis jetzt leider keine Vorschrift in der AO gefunden die passen würde. Weiß jemand mehr? :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!