Hat jemand eine Idee zu ff. Fall:
Das zust. Amt beantragt die Eintragung einer Zwangshypothk wegen eines Sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages nebst Säumniszuschlag.
Weiterhin wird bescheinigt, dass die Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit vorliegen.
Beigefügt ist ein Bescheid an den Eigent. "über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 BauGB" für sein Grundstück.
Nach Stöber, ZVG- Komment., § 10 I Ziff. 3 handelt es sich hierbei nicht um öffentliche Grundstückslasten, weil es nicht satzungsrechltich verankert ist.
M.E. ist die Eintragung einer Zwangshypothek nicht zulässig??