Vollstreckung Haftbefehl bei Wiedereinreise unter Alias

  • Wie würdet ihr entscheiden?

    Der VU wurde in sein Heimatland abgeschoben.
    Es erging Vollstreckungshaftbefehl für den Fall der Wiedereinreise.
    Nun hält sich der VU laut Mitteilung der Kripo unter neuem Aliasnamen wieder in Deutschland auf.Sein derzeitiger Aufenthalt ist bekannt.Die Identität wurde mittels Fingerabdruck festgestellt und es läuft ein neues Verfahren gegen den VU wegen mittelbarer Falschbeurkundung.

    Kann ich denn jetzt einfach den Alias auf dem HB ergänzen?

    Brauche ich nicht vielmehr auch einen Ergänzugsbeschluss zum Urteil durch den Richter, da das Urteil ja Grundlage des HB ist?

  • Wenn eindeutig feststeht, dass Personenidentität besteht, erscheint mir ein wie auch immer gearteter Beschluß des Gerichtes zur Verhaftung des Gesuchten nicht erforderlich zu sein.
    Es wird ja auch kein Ergänzungsbeschluß herbeigeführt, wenn der VU geheiratet hat und jetzt den Namen des anderen Gatten angenommen hat.

  • Aliasdaten auf der Ausschreibung ergänzen und fertig. Eine Berichtigung des Urteils ist nicht notwendig (wäre ja auch unsinnig, VU könnte sich ja ständig neue Namen ausdenken)

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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