Wie würdet ihr entscheiden?
Der VU wurde in sein Heimatland abgeschoben.
Es erging Vollstreckungshaftbefehl für den Fall der Wiedereinreise.
Nun hält sich der VU laut Mitteilung der Kripo unter neuem Aliasnamen wieder in Deutschland auf.Sein derzeitiger Aufenthalt ist bekannt.Die Identität wurde mittels Fingerabdruck festgestellt und es läuft ein neues Verfahren gegen den VU wegen mittelbarer Falschbeurkundung.
Kann ich denn jetzt einfach den Alias auf dem HB ergänzen?
Brauche ich nicht vielmehr auch einen Ergänzugsbeschluss zum Urteil durch den Richter, da das Urteil ja Grundlage des HB ist?