Heut ist Fragetag
Wohlverhaltensperiode läuft. Ein Gläubiger stellt Versagungsantrag wegen Nichterfüllung der Erwerbsobliegenheiten und damit einhergehender Gläubigerbenachteiligung. Schuldner nimmt sich einen Anwalt und es geht ein bisschen hin und her. Jetzt kommt plötzlich ein PKH-Antrag des Schuldnervertreters für das Restschuldbefreiungsversagungsverfahren.
1. Möglich?
2. Wer ist zuständig? Ich würde sagen Richter, da der ja auch über den Versagungsantrag entscheidet.