Bewerbung nach der schriftlichen Prüfung

  • Hallo,
    ich bin vom OLG Karlsruhe eingestellt und die schriftliche Prüfung habe ich jetzt hinter mir. In unserer FH werden jetzt immer wieder freie Stellen ausgehängt. Nun meine Frage: Darf ich mich auf diese Stellen bewerben, denn ich weiß ja noch nicht, ob ich übernommen werde? Wenn ich mich bewerbe, muss ich dann das OLG davon in Kenntnis setzen?
    Angenommen meine Bewerbung hat Erfolg und im September erfahre ich dann, dass das OLG andere Pläne mit mir hatte, wie läuft das dann?
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der das alles schon hinter sich hat :)

  • Wie ich das OLG kenne, waren die Verantwortlichen vor der Prüfung bei euch an der FH. Jetzt ist die Frage, was dort im Gespräch zur Übernahmesituation gesagt wurde. Anhand dessen und der eigenen Note musst du beurteilen, ob du eine Chance auf die Übernahme hast oder nicht. Vorallem musst du entscheiden, ob du hier in Baden und bei der Justiz bleiben willst oder ob du in ein anderes BL/ zu einem Arbeitgeber willst. Je nachdem wie deine Entscheidung ausfällt, würde ich mich bewerben oder es lassen.

    Kannst mir auch gerne ein PN schicken, wenn du weitere Fragen hast.

  • Naja, du kannst sicher sein, dass dieses Jahr in Baden-Württemberg jeder der besteht (und keine überduchschnittlichen Charakterdefizite hat) bei bestandener Prüfung übernommen wird. Der Bedarf ist wegen der GBReform und altersbedingtem Ausscheiden gigantisch. Überall fehlen Leute. Wenn du in die Wirtschaft oder ein anderes Bundesland gehst steht die Rückforderung deiner Anwärterbezüge im Raum (§ 79 Abs. 4 LBesG, wenn das OLG eine Stelle für dich hat musst du 5 Jahre im Landesdienst bleiben). Und das summiert sich schnell auf 30.000 €.
    Kurz gesagt: Du musst dir eigentlich wegen einer Übernahme dieses jahr keine Sorgen machen.

  • Ich möchte ja nicht das Bundesland wechseln, sondern lediglich vom OLG Karlsruhe zum OLG Stuttgart.
    Habe heute in Erfahrung gebracht, dass ich mich durchaus auf staatliche Stellen bewerben darf....dann werde ich das doch tun :) Danke für die schnellen Antworten.

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