Ich habe gerade eine Bestellung eines Dauerwohnrechts auf dem Tisch. Beigefügt ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Bisher habe ich die Dauerwohnrechte immer ohne UB eingetragen.
Muss man sich zur Eintragung eines DRW wirklich eine UB vorlegen lassen? Dem § 22 GrEStG kann ich das jetzt so nicht entnehmen...