Finanzamts-UB und Dauerwohnrecht

  • Ich habe gerade eine Bestellung eines Dauerwohnrechts auf dem Tisch. Beigefügt ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

    Bisher habe ich die Dauerwohnrechte immer ohne UB eingetragen. :eek: :oops:

    Muss man sich zur Eintragung eines DRW wirklich eine UB vorlegen lassen? Dem § 22 GrEStG kann ich das jetzt so nicht entnehmen... :gruebel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Dauerwohnrecht zählt nicht zu den Grundstücken i.S.d. § 2 GrEStG. Grunderwerbsteuer fällt daher weder für die Bestellung noch für die Übertragung eines Dauerwohnrechts an (vgl. Staudinger/Spiegelberger Anhang zu § 42 WEG Rn 24; gut versteckt!).

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