Ein Ehepaar trennt sich und kann sich bezgl. des Hauses nicht einigen. Es kommt zum Antrag einer Teilungsversteigerung.
Nun scheinen die Eheleute sich doch einigen zu wollen und möchten den Antrag auf Teilungsversteigerung zurück nehmen.
Meine Frage: Kann eine Teilungsversteigerung erneut beantragt werden, sofern die Eheleute sich doch nicht einigen (immerhin ist der erste Antrag zurück genommen worden) bzw. gibt es eine Frist dafür? Man wird sie ja nicht beliebig oft beantragen und zurück nehmen können...