Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Titel auf Unterhalt erwirkt.
Gemäß § 120 IV ZPO ist beabsichtigt die ratenfreie VKH der Ehefrau in eine Ratenzahlung ( "Einmalzahlung" ) abzuändern, sobald der Betrag vom Ehegatten gezahlt wurde.
Der RA der Ehefrau meint, dass dieser Unterhalt zweckgebunden sei und daher unantastbar.Aber egal bei welcher Höhe der Unterhaltsrückzahlung? )
Wie würdet Ihr verfahren?
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