• Hallo zusammen,
    ich habe da mal eine kurze Frage:
    Die Jugendkammer beim LG hat einen Hw. zu einer Jugendstrafe verurteilt.
    Zuständig für die Vollstreckung ist der Jugendrichter des hiesigen AG´s.
    Muss der Jugendrichter die Sache formal erst noch übernehmen, bevor ich
    als Rpfl. die Vollstreckung einleiten darf?

  • Wird bei uns nicht gemacht. Ich darf immer einfach loslegen :)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Der Vollstreckungsleiter, also dein Jugendrichter, muss dir aber erst noch die Vollstreckung übertragen, sonst darfst du gar nichts veranlassen! Übernehmen muss er die Sache an sich nicht, denn er ist Kraft Gesetzes dafür zuständig.

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