Guten Morgen die Kollegen!
Hatte mal vor wesentlich geraumer Zeit (vermutlich nicht älter als 2 Jahre) gelesen, dass der BGH es als zuläslsig erachtet, wenn zugleich die PKH-Anwaltskosten festgesetzt werden und die PKH-Partei ebenfalls Kosten gem. § 104 ZPO festsetzen lassen kann.
Kennt wer die Entscheidung und kann mir das AZ nennen?
LG Quest