Freizeitarrest und Vorführbefehl

  • Der Vu ist zu zwei Freizeitarresten geladen worden. Zum ersten Arrest (letztes Wochenende) ist er nicht erschienen. Er hat nachher angerufen, dass er krank war. Das Attest liegt bis heute nicht vor. Würdet Ihr ihn zum zweiten Arrest ( nächstes Wochendende) vorführen lassen? Er hat zugesagt, kommen zu wollen.

  • Ich würde den Vorführungsbefehl erlassen, schließlich war er nicht ausreichend entschuldigt. Er soll ja schließlich nicht den Eindruck bekommen, dass das ganze nur Spaß ist. :teufel:

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