Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problemchen:
Zur Veräußerung eines WEG ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich, sie liegt vor.
Als Nachweis seiner Verwalter-Eigenschaft wird ein Protokoll der Eigentümerversammlung vom 17.12.2009 vorgelegt. Im Protokoll wird der Verwalter bestellt. Ferner heißt es "Für den Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer wurden Frau Miff und Herr Maff einstimmig gewählt". Über einen Vorsitzenden wird nichts gesagt.
Das Protokoll ist von drei Personen unterschrieben.
Unter der 1.Unterschrift steht "Verwalter", unter der 2.Unterschrift (es ist die von Herrn Maff) steht "Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer", unter der 3.Unterschrift (es ist die von Frau Miff) steht nichts. Alle Unterschriften sind öffentlich beglaubigt.
An anderer Stelle im Forum wurde bereits als h.M. vertreten, dass mangels Bestimmung eines Vorsitzenden alle Mitglieder des Verwaltungsbeirates handeln müssen, ich sehe das genauso.
Hättet Ihr Bedenken, wenn Frau Miff in diesem Fall zugleich als Mitglied des Verwaltungsbeirates und als "normale" Wohnungseigentümerin (§ 24 Abs.6 WEG) handeln würde? Oder kann man davon ausgehen, dass Herr Maff der Vorsitzende ist? Muss ich mir das nachweisen lassen, wenn ja, wie?
Oder bin ich ganz auf dem Holzweg?
Bereits jetzt vielen Dank für Antworten!