WEG Veräußerung und Verwaltungsbeirat

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problemchen:

    Zur Veräußerung eines WEG ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich, sie liegt vor.

    Als Nachweis seiner Verwalter-Eigenschaft wird ein Protokoll der Eigentümerversammlung vom 17.12.2009 vorgelegt. Im Protokoll wird der Verwalter bestellt. Ferner heißt es "Für den Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer wurden Frau Miff und Herr Maff einstimmig gewählt". Über einen Vorsitzenden wird nichts gesagt.
    Das Protokoll ist von drei Personen unterschrieben.
    Unter der 1.Unterschrift steht "Verwalter", unter der 2.Unterschrift (es ist die von Herrn Maff) steht "Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer", unter der 3.Unterschrift (es ist die von Frau Miff) steht nichts. Alle Unterschriften sind öffentlich beglaubigt.

    An anderer Stelle im Forum wurde bereits als h.M. vertreten, dass mangels Bestimmung eines Vorsitzenden alle Mitglieder des Verwaltungsbeirates handeln müssen, ich sehe das genauso.

    Hättet Ihr Bedenken, wenn Frau Miff in diesem Fall zugleich als Mitglied des Verwaltungsbeirates und als "normale" Wohnungseigentümerin (§ 24 Abs.6 WEG) handeln würde? Oder kann man davon ausgehen, dass Herr Maff der Vorsitzende ist? Muss ich mir das nachweisen lassen, wenn ja, wie?
    Oder bin ich ganz auf dem Holzweg?

    Bereits jetzt vielen Dank für Antworten!

  • Leider löst die Entscheidung des OLG Düsseldorf mein Problem nicht vollständig. Denn dort hatte jemand ausdrücklich in Doppelfunktion, nämlich als "Vorsitzender Beirat und Sitzungsleiter" unterschrieben.
    Bei mir steht aber unter der Unterschrift der Frau Miff gar nichts, also weder "Beirat" noch "Wohnungseigentümer".
    Insofern war meine Frage oben auch nicht richtig formuliert.

    Muss ich nun das Protokoll ergänzen lassen, geht das überhaupt? Wer ergänzt es, wie würde die Ergänzung aussehen?
    Oder anders gefragt: Kann man das Protokoll überhaupt noch so hinbekommen, dass die Verwaltereigenschaft als nachgewiesen angesehen werden kann?

    Ich bekomme das irgendwie nicht geregelt.

  • Wenn Frau Miff und Herr Maff zugleich die einzigen Beiratsmitglieder als auch Wohnungseigentümer sind, dann ist nachgewiesen, dass jedenfalls der Vorsitzende des Beirats und ein Wohnungseigentümer unterschrieben hat; dies ist logisch zwingend.

  • Ich muss leider weiter bohren:

    Es gibt ja offenbar keinen Beiratsvorsitzenden (s. Protokoll). Daher muss der gesamte Beirat zustimmen, so dass ich die beiden Unterschriften von Miff und Maff schon hierfür "verbrauche".

    Einer könnte nun noch als "normaler" Eigentümer zustimmen, aber ich kann mir doch sicher nicht aussuchen, welcher? Zumal ja eben bei keinem eine Doppelfunktion vermerkt ist (s. Entscheidung OLG Düsseldorf).

  • Danke, dass sich noch jemand äußert, ich verzweifle schon.

    Herr Maff hat eben nicht als "Beiratsvorsitzender" unterschrieben, sondern als "Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer". Und nur dazu wurde er ja auch gewählt. Ebenso Frau Miff: Gewählt als "Verwaltungsbeirat/Kassenprüfer". Offenbar gibt es keinen Vorsitzenden. Daher rührt ja mein Problem.

    Ich werde nun den Notar anschreiben und um Protokollergänzung bitten. Ich lasse mal offen, durch wen und in welcher Form.

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