Hinterlegung Geld bei drohender Insolvenz

  • mal angenommen es erging ein Urteil- B muss 10.000 € an K zahlen, das urteil ist gegen Sicherheitsleistung v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

    - nun soll aus dem Urteil trotz eingelegter Berufung vollstreckt werden, d.h. dafür müsste Sicherheit geleistet werden
    dies ist möglich durch Hinterlegung von Geld oder Stellung einer Bürgschaft

    - nun besteht aber der Verdacht, dass B bald Insolvenz anmelden könnte, welche Risiken bestehen für den K, wenn der z.b. zur Sicherheit Geld hinterlegt? Ist hier angesichts der drohenden Insolvenz die Stellung einer Bürgschaft besser geeignet?

  • ganz schön fies:mad: aber auch ein Anwalt muss, um sämtliche Risiken auszuschließen, recherchieren - vielleicht gibt es im Forum jemanden, der zu meinem Thema etwas beitragen kann

  • Ganz allgemein gehalten: Das Risiko liegt in den Vorschriften §§ 88, 89 InsO; ggf. bestünden bei erfolgreicher Vollstreckung Anfechtungsgründe des späteren Verwalters. Zur Art der sinnvollen Hinterlegung kann ich nichts beitragen.

  • M.E. ist die Art der Sicherheitsleistung Wurst, im Übrigen darf ich Rechtsberatung erteilen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Kann mal als Insolvenzverwalter sagen dass Sicherheitenstellung besser ist, da die - je nach Formulierung - bei Rechtskraft des Urteils erlischt.
    Ist das Geld hinterlegt und das Insolvenzverfahren eröffnet erwarten viele HL-Stellen zu, ggf. einzuklagende, Zustimmung des unterliegenden Prozessgegners.
    Habe ich schon einige Male erlebt.
    Der Verwalter versucht dann immer die Zustimmung ein die Zahlung einer " Bearbeitungspauschale " zu knüpfen.

    Rechtsgrund : normative Kraft des faktischen ....

  • [h=3]Definition von rechtsberatung:[/h]Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Von der Beratungstätigkeit sind die Tätigkeiten der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung abzugrenzen.

    Klingt eigendlich entgeltlich im Unterschied zu Erfahrungsaustausch unter Kollegen auch bei aktuellen Sachfragen.

    Angst vor Haftung .... ?;)

  • Nach meiner Erfahrung beweisen Anwälte die hier teilnehmen dass sie Rechtspfleger, und das zu Recht, tatsächlich als Kollegen in den hier betroffenen Themen ansehen.
    Ein jeder ist Spezialist auf seinem Gebiet und kann weiterführende Beiträge leisten.:daumenrau

  • Nach meiner Erfahrung beweisen Anwälte die hier teilnehmen dass sie Rechtspfleger, und das zu Recht, tatsächlich als Kollegen in den hier betroffenen Themen ansehen.
    Ein jeder ist Spezialist auf seinem Gebiet und kann weiterführende Beiträge leisten.:daumenrau

    Na ich denke, umgedreht ist auch so. Wie eben im richtigen Leben. Ansonsten wirst Du schon merken, dass wir uns hier gut verstehen und deshalb auch (ab und zu) mal einen Schabernack miteinander treiben. Nochmals willkommen bei den Inso-Fritzen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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