mal angenommen es erging ein Urteil- B muss 10.000 € an K zahlen, das urteil ist gegen Sicherheitsleistung v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
- nun soll aus dem Urteil trotz eingelegter Berufung vollstreckt werden, d.h. dafür müsste Sicherheit geleistet werden
dies ist möglich durch Hinterlegung von Geld oder Stellung einer Bürgschaft
- nun besteht aber der Verdacht, dass B bald Insolvenz anmelden könnte, welche Risiken bestehen für den K, wenn der z.b. zur Sicherheit Geld hinterlegt? Ist hier angesichts der drohenden Insolvenz die Stellung einer Bürgschaft besser geeignet?