Führerscheinrückgabe

  • Kann der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots auch an den Prozessbevollmächtigten zurückgegeben werden oder muss er an den Betroffenen persönlich ausgehändigt werden?
    Der FS wurde dem Betroffenen durch die Polizei abgenommen und anschließend ein vorläufiges Fahrverbot verhängt.
    Eilt ein wenig!

    Danke, Inkala

  • Warum nicht? In der Verteidigervollmacht steht üblicherweise sowas wie "... Gelder, Wertsachen, Urkunden in Empfang zu nehmen, soweit das Verfahren dazu Anlaß gibt."


    Um Verzögerungen zu vermeiden! Die Rücksendung erfolgt so, dass der Verurteilte den Führerschein erst ein, zwei Tage vor Ablauf des Fahrverbotes erhält.

  • Jaha. Ich dachte die Frage bezog sich nicht aufs Wollen, sondern aufs Dürfen. Natürlich will der Betroffene im Regelfall seinen Führerschein selbst pünktlich wiederhaben. Aber wenn er eben möchte, daß der an den Verteidiger herausgegeben wird, dann geht das ebenso.

  • Nach Ablauf des Fahrverbotes darf der VU zwar fahren, das Fahren ohne Mitführen des Führerscheines ist aber eine OWi. Daher wäre es ungünstig, wenn die Pappe über den Verteidiger zurückgesandt wird.

  • Wenn die Vollmacht es hergibt, kann an den Prozessbevollmächtigen übergeben werden. Würde aber Dirk zustimmen, dass dieses wenig Sinn macht und i.R. an den Betroffenen selbst übersenden.

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