Hallo Zusammen !
Für Niedersachsen wurde eine neue ab dem 01.08.2011 geltende StVollStrO im Verkündungsblatt bekannt
gemacht.
Ich gehe mal davon aus, daß dies auch in den übrigen Ländern erfolgt ist.
Bis jetzt konnte ich noch keine großen Veränderungen feststellen.
Die einzige, wesentliche Änderung steht wohl im §§ 87 und 88. Denn dort wird nun auch der § 34 in Bezug genommen,
so daß nunmehr dann bei Erzwingungshaft, Ordnungshaft eine Ausschreibung zur Festnahme zulässig ist.
Falls jemand noch weitere Änderungen feststellt, kann er diesen Thread ja ergänzen
Gruß aus Osnabrück
Stefan