• Im Rahmen einer Insolvenzanfechtung muss eine Sicherungsgrundschuld gelöscht werden. Beide Parteien haben die notwendigen Erklärungen (so Gott will :D) in einem nach § 278 Abs. 6 ZPO protokollierten Prozessvergleich abgegeben. Welche Ausfertigung des Vergleichs braucht ihr, damit das Recht gelöscht wird? Eine vollstreckbare Ausfertigung? Einen Rechtskraftvermerk gibt es (wohl) nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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