Hey,
Folgender Fall:
Im Grundbuch stehen A, B, C in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Jetzt ist A verstorben und von B und C beerbt worden.
Erbschein liegt vor.
B ist nachverstorben und von C beerbt worden. Hierbei ist Tv angeordnet. Hierbei wird nur ein TV-Zeugnis erteilt. Ein Erbschein will der Erbe nicht beantragen.
Kann ich das Grunbuch nach A berichtigen, oder muss ich dann auch auf einen Erbschein nach B bestehen, weil ich ja sonst durch die Eintragung eines Verstorbenen das Grundbuch wissentlich unrichtig mache? Auf der anderen ist so oder so unrichtig....
Was meint ihr?