• :wechlach:

    Bingo!

  • BTW:

    Weiß hier jemand, ob man die Endung (FH) immer mit anführen muss, wenn man Dipl.-Rpfl (FH) ist und sich auch so nennt oder darf man sie weglassen?

    Nee, das FH musst du dann schon mit zusetzen. Er soll anzeigen, dass du "nur" ein FH Diplom hast und nicht zum erlauchten Kreis der Uni Dipl. gehörst. Du bist dann quasi die UG (haftungsbeschränkt) der Diplome: nach außen dat selbe, aber innen vieeeeeel weniger;)

    Das unsere Klausuren im Studium härter sind als mancher Studiengang sei eine andere Frage :teufel:

    Wobei mich der Zusatz Dipl (FH) nicht wirklich interessiert. Was hab ich davon? Nischt.

    oh wie schön. ich musste grad echt lachen. Aber noch eine kleinere Anmerkung: es ist genau andersrum: nach innen dat selbe, nach außen viiiieeel weniger :)

  • Ich habe das Spielchen mit oder ohne FH gerade frisch hinter mir, weil ich es mir über 30 Jahre "ohne" gegönnt hatte, nachdem ich seinerzeit entsprechende Beispiele fand. Offenbar wird es nicht nur in den BL unterschiedlich gehandhabt, sondern in BW gab es vor langer Zeit sogar mal eine Strafanzeige gegen einen Kollegen, der ohne FH firmierte und des Titelmissbrauchs beschuldigt wurde. Die zuständige StA hat sich zwar an den Kopf gefasst und die Sache umgehend eingestellt, aber die Story ist immer noch nachzulesen in einer Rpflegerausgabe aus 1990, wenn ich mich nicht irre. Die genaue Quelle müsste ich raussuchen.

    Tatsache ist, dass man sich nach der verliehenen Urkunde zu richten hat und wenn dort das FH mit "verliehen" wurde, muss es auch beibehalten werden. Also: Nicht nur Diplom-Raumpfleger, sondern auch noch (Fauler Hund). :teufel:

  • Die Quelle gibt es schon in #38.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Jo richtig. :daumenrau
    Habe ich nicht gesehen.

  • Es ist immer wieder erstaunlich, dass zum Teil nach wie vor diskutiert wird,
    ob der studierte "Rechtsflegel" zu der Gattung "Jurist" gehört...:D

    Bei dieser Diskussion handelt es sich schlichtweg um einen Anachronismus.
    Der "Rechtsflegel" ist zweifelsohne Jurist, so wie andere Rechtsverdreher ;) -
    seien es nun RA, Ri, StA, oder auch Dipl.-Wirtschaftsjuristen und was es sonst
    noch so an lustigen Konstruktionen gibt.

    Dies nehme ich dann mal zum Anlass, die einschlägige Profilangabe dahingehend
    zu ergänzen, dass nunmehr eine Einordnung vom Abstrakten ("Jurist") zum Konkreten ("Flegel")
    erfolgt. Die "diplomierte" Eitelkeit sei mir an dieser Stelle verziehen... :D

  • :daumenrau

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Auch wenn das hier schon was älter ist. ;)

    Tatsache ist, dass man sich nach der verliehenen Urkunde zu richten hat und wenn dort das FH mit "verliehen" wurde, muss es auch beibehalten werden. Also: Nicht nur Diplom-Raumpfleger, sondern auch noch (Fauler Hund). :teufel:

    Beim Dipl.-Rpfl. ist die Frage mit oder ohne FH im Ergebnis Mumpitz, da der Abschluss nur an einer FH erworben werden kann. Aus dem Grund wird vermutlich auch das erwähnte Ermittlungsverfahren eingestellt worden sein.

    Sofern dies andere akademische Grade betrifft, kann das anders aussehen. Mein Vater ist (nachdiplomierter) Dipl.-Ing. mit Abschluss in Niedersachsen (nannte sich ursprünglich Staatliche Ingenieurschule oder so und wurde dann irgendwann zur FH). Er hat den Dipl.-Ing. seinerzeit ohne "(FH)"-Zusatz bekommen. Beruflich war er ausnahmslos für in NRW ansässige Firmen tätig. Dort gab es wohl immer schon den besagten Zusatz. Hat aber nicht interessiert, da für ihn eben nur entscheidend war, was auf der Urkunde aus Niedersachsen steht. Daran sieht man natürlich auch, dass das alles irgendwie ebenfalls Mumpitz ist, denn das betreffende Studium kann sowohl an einer FH wie auch an einer Uni absolviert werden.

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