Würde ihr in folgendem Fall auf die Vorlage einer Vorkaufsrechtverzichtserklärung bestehen?
Kaufvertrag, die Gemeinde ist bei Beurkundung ebenfalls zugegen und stimmt in der Vertragsurkunde dem Verkauf zu. Der Notar meint, dass diese Zustimmungserklärung die Vorlage einer ausdrücklichen Verzichtserklärung entbehrlich macht.
Seht ihr das auch so? Wenn nicht, auf welcher Grundlage könnte man die Vorlage einer ausdrücklichen Erklärung verlangen?