Negativattest der Gemeinde - ja oder nein?

  • Würde ihr in folgendem Fall auf die Vorlage einer Vorkaufsrechtverzichtserklärung bestehen?

    Kaufvertrag, die Gemeinde ist bei Beurkundung ebenfalls zugegen und stimmt in der Vertragsurkunde dem Verkauf zu. Der Notar meint, dass diese Zustimmungserklärung die Vorlage einer ausdrücklichen Verzichtserklärung entbehrlich macht.

    Seht ihr das auch so? Wenn nicht, auf welcher Grundlage könnte man die Vorlage einer ausdrücklichen Erklärung verlangen?

  • Wenn die Gemeinde zugestimmt hat, verlang ich keine Vorkaufrechtserkärung mehr.
    Warum auch. Wenn sie ihr Vorkaufsrecht geltend machen will, dann stimmt sie dem Verkauf nicht zu.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Der Notar meint, dass diese Zustimmungserklärung die Vorlage einer ausdrücklichen Verzichtserklärung entbehrlich macht.

    Hängt dann aber auch davon ab, wer die Erklärung abgibt und aufgrund welcher Vollmacht (allg. zur Zuständigkeit s. DNotI-Report 2003, 177; für Bayern).


    Ich geh schon davon aus, dass Kerstin die Vertretung für die Gemeinde geprüft hat.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Hat sie :) und die geht in Ordnung!

    Okay...habe auch dazu tendiert auf eine ausdrückliche Erklärung zu verzichten...war mir dann aber doch nicht sicher genug :oops:

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