Betroffener wurde verurteilt zu 250 EUR Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot mit Bestimmung nach § 25 Abs. 2a StVG. RK des Urteils trat am 05.05.11 ein. Der Betroffene sitzt bereits seit 21.09.2010 in Haft in anderer Sache (2/3 = 09.06.12; Ende = 20.04.13). Jetzt kommt Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde, dass der FS abgegeben wurde und der Betroffene am 23.06.10 im Fahrerlaubnisentzugsverfahren freiweillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat.
Jetzt meine Frage:
Wie berechne ich denn hier die Fahrverbotsdauer? Beginnt es zu laufen 4 Monate nach Eintritt der RK und/oder muss ich die Haftzeit irgendwie berücksichtigen?