Es wurde ein Grundstück veräußert, auf dem eine Grunddienstbarkeit betreffend Überbaurecht eingetragen war.
Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde bemerkt, dass der bei Bestellung der Grunddienstbarkeit vereinbarte Rentenverzicht nicht miteingetragen wurde.
Darum wurde im Rang nach der AV nachträglich der Überbaurentenverzicht bei dem veräußerten Grundstück eingetragen.
Jetzt kam die Auflassung mit Bewilligung der Löschung der Av unter der Voraussetzung, dass keine nachrangigen bzw. nachträglichen Eintragungen erfolgt sind, denen der Käufer nicht zugestimmr hat.
Und ich habe den Fehler gemacht und das Eigentum trotzdem ungeschrieben und die Av gelöscht.
wie bekomme ich dass jetzt am Besten wieder hin?
Würde eine formelle nachträgliche Zustimmung des (mittlerweilen) Eigentümers genügen? Was ist mit den dafür entstehenden Kosten?
Oder muss ich die AV wieder eintragen oder einen Widerspruch gegen die erfolgte Löschung?
Der Anspruch der Erwerberin auf Übertragung des Eigentums ist ja eigtl. nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil, sie hat das Eigentum ja bereits!?
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank!