BZR-Mitteilungen bei Überstellung/Vollstreckung im Ausland

  • Hallo Freunde und Helfer,

    ich steh gerade etwas auf dem Schlauch: mein VU ist vor Jahren zur weiteren Vollstreckung seiner FrStr ins Ausland (Rumänien)überstellt worden. Nach Jahren des Schweigens habe ich nun über unsere Rechtshilfe-Abt. die Nachrich erhalten, dass der VU am 20.4.04 quasi bedingt entlassen wurde und die Strafe dort seit 10.8.06 als "executed" betrachtet wird.
    Mehr weiß ich nicht.
    Was muss/kann ich dem BZR mitteilen????

    :gruebel:

    Danke schon mal für's Mitdenken.

  • So in etwa dachte ich das auch....
    Gibt es dafür besondere Kennziffern?
    Bei den "normalen KZ" wird ja die Mitteilung nicht angenommen ohne den Namen der StVk u.ä.
    All diese Details habe ich nicht und bekomme ich sicher auch nicht.

  • Keine Ahnung, ob Dir das irgendwie hilft, aber hatte neulich so einen ähnlichen Fall nach Überstellung nach Polen.
    Habe die Aussetzung zur Bewährung zum BZR melden lassen, nachdem (über die Rechtshilfe) polnisches Gericht und gerichtliches Aktenzeichen mitgeteilt worden waren.

    Paula

  • Ich habe über die Rechtshilfe und die GenSta die Mitteilung bekommen, dass weitere Infos dort nicht bekannt sind und weitere Rückfragen in Rumänien aussichtslos sind........
    (Immerhin gabs die Infos über "Vorkommnisse" aus 2004 + 2006 schon jetzt ;))

    Ich habe nun versucht, meine Infos über Strafaussetzung z. Bew und Erlass, soweit sie mir vorliegen, formlos ans BZR mitzuteilen - mit entsprechender Begründung natürlich.

    Mal sehen, ob denen das genügt.......

    Aber DANKE an alle Helfer!

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