Es fand eine mündliche Strafverhandlung statt. Die STA hat dagegen Berufung eingelegt. Das Urteil hat niemand, die Akte ebenfalls nicht.
Muss neu verhandelt werden ?
Einen Antrag bei der Verwaltung gestellt werden ?
Es fand eine mündliche Strafverhandlung statt. Die STA hat dagegen Berufung eingelegt. Das Urteil hat niemand, die Akte ebenfalls nicht.
Muss neu verhandelt werden ?
Einen Antrag bei der Verwaltung gestellt werden ?
Die StA sollte mal eine Kopie der dortigen Handakte übersenden, damit zumindest etwas an Inhalt wieder da ist.
Eventuell dann eine Kopie der polizeilichen E-Akte anfordern, lassen sich Urteil und HV Protokoll nicht mehr aus der EDV holen ?
Siehe auch OLG Oldenburg, Beschluß vom 11.08.2005 - Ss 408/04 (I 83).
Der mögliche Verlust ist der Verwaltung anzuzeigen (in meinem BL § 5 Abs. 6 AktO). Von dort wird die Wiederherstellung der Akte angeordnet.
Im Fachwortschatz gesprochen:
Die Akte ist "in Verstoß geraten"
Bei uns ist in diesem Fall die Akte "außer Kontrolle" geraten und es ist eine Mitteilung an die Verwaltung zu machen, die dann ihrerseits alles Mögliche veranlasst (Rundmail an alle, Nachfrage bei Verteidiger usw.).
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!