Hallo,
vertrete Familiensachen nunmehr nach 4 Jahren Auszeit.
Ich habe hier einen notariellen Kaufvertrag (Verkäufer: Kind (1 Jahr) vertr. d. d. Eltern, Käufer: dritte Person) vorliegen.
Beantragt wurde die Bestellung eines Ergänzungspfleger sowie die Genehmigung des Vertrages.
Muss ein Ergänzungspfleger wegen der Zustellung bestellt werden?
Der Verkäufer trägt laut Vertrag die Kosten der Lastenfreimachung (Abt. III Grundbuch).
Da durch den Kaufvertrag 50 % der Schulden des Kindes getilgt werden (Kaufgegenstand entspricht 25 % des Vermögens des Kindes), würde ich dies trotzdem genehmigen.