Siehe vorhergehende Beiträge... Ich würde keine Klausel wegen "Offenkundigkeit" aufgrund einer Umschreibung im GB erteilen. So "allgemein zugänglich" ist das Grundbuch eben nicht
Wenn der klauselerteilende Notar das meint und schreibt "offenkundig aufgrund Umschreibung im GB vom...", dann steht da immerhin "offenkundig" drin...