Volljährigenadoption

  • Servus...wenn du - wie ich - als Rechtspfleger in der "glücklichen" Position bist, auch noch die Gerichtskosten zu machen, dann musst du jetzt bewerten! :D

  • Der "Rechtspfleger" hat mit der Akte gar nichts zu tun.

    Es kommt darauf an, wer in eurem Bundesland Kostenbeamter für F-Sachen ist. Der mittlere oder der gehobene Dienst. Nur für den letzten Fall bist du Kostenbamter. Sonst Akte kommentarlos zurück.

  • Die erforderlichen Mitteilungen habe ich immer selbst veranlasst und ich kenne es auch von Kollegen nicht anders. Die Adoptionssachverhalte sind sehr unterschiedlich und oft kompliziert, sodass mir nicht wohl dabei wäre, würde ich mich dabei auf die Serviceinheit verlassen. Dafür sind diese Mitteilungen zu wichtig.

  • Ich rede jetzt mal ins Blaue. Nach meinen Erinnerungen gibt es die MiZi - für nicht Eingeweihte: die Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen -. Dort steht klipp und klar, dass der Richter die Mitteilungen in Adoptionssachen zu veranlassen hat. Hierunter verstehe ich eine genaue Anordnung expressis verbis, wer welche Nachricht in welchem Umfang zu erhalten hat.

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