Hallo,
ich bin Eigentümer einiger Aktien von diversen Telekommunikationsunternehmen.
Gleichzeitig bearbeite ich ein Zivil- und ein Vollstreckungsreferat, in denen ziemlich oft Kostenfestsetzungsanträge/ PfüB- Anträge dieser Unternehmen auftreten.
Gehe ich richtig in der Auffassung, dass ich diese Anträge nicht bearbeiten darf, da ich in diesen Verfahren selbst Partei bin und insoweit ein gesetzlicher Ausschlussgrund greift- § 10 RPflG i.V.m. § 41 Nr.1 ZPO?
Kann mein Dienstherr verlangen, dass ich diese Aktien verkaufe, damit ich mein Referat ohne diese Einschränkung bearbeiten kann?
Gruß
DeliriumDriver