Hallo,
ich habe hier schon ein wenig zu diesem Thema gestöbert, bin aber irgendwie nicht richtig fündig geworden, aber vielleicht könnt ihr mir helfen...
Meine Frage:
Bis wann kann der Betreuer seine Vergütung geltend machen??? Bis zum Tod des Betreuten oder bis zu dem Zeitpunkt an dem er Kenntnis vom Tod des Betreuten hat?
Über §§ 1980 i, 1893, 1698 a BGB würde ich sagen, dass er bis Kenntnis abrechnen kann, allerdings finde ich keine Entscheidung o. a., die dies bestätigt...
Wer kann helfen??? Andere Meinungen???
Danke