Morgen!
Hab erstmalig neben einer Geldstrafe wegen Tierquälerei ein Verbot der Haltung von Hunden für immer...
Was muss ich beachten? MiStra Nr. 51 (Abs. 3 Ziff. 10.), oder? Muss es auch zum BZR gemeldet werden?
Und wie wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden vor Ort (Ordnungsamt, Veterinäramt?!) vom Verbot Kenntnis erlangen?
Ich sag schon mal und wünsch ein schönes WE!
Paula
PS: Mich würd persönlich noch interessieren, wie bei Euch allgemein die Verurteilungen wegen Tierquälerei ausfallen. Mein Eindruck ist häufig, dass doch eher milde Strafen ausgesprochen werden...