Gehalt Insolvenzsachbearbeiter (Assessor, Rechtspfleger, Wirtschaftsjurist FH)

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte Informationen zur der Frage, wie (Fach-) Juristen mit Verfahrenssachbearbeiteraufgaben in Verwalterkanzleien ungefähr bezahlt werden. Hintergrund ist, dass wir Verstärkung brauchen und ich mal von diesem "jeder Sachbearbeiter ist Anwalt" - Automatismus weg möchte. Dass die Bezahlung auch von der Kanzleigröße abhängt, ist mir klar. Aber ich brauche mal ungefähr eine Richtung, damit ich weiß, worauf ich mich einlasse (was ein Anwalt kostet, weiß ich...).

    Kann mir jemand mit dem Bruttogehalt eines Rechtspfleger-Berufsanfängers (sei es in Kanzleien oder im Justizdienst) aushelfen? Auch Gehälter anderer Berufsgruppen würden mich interessieren.
    Gerne per PN.

    Danke und Gruß

    Filosof

  • Ach nimm doch einen Rechtsanwalt.... der ist im Zweifel billiger.....:strecker

    ein Fachwirt wäre vieleicht teurer, aber vieleicht sinnvoller :D

    http://anwaltverein.de/downloads/reno…-2010-2011a.pdf

    Sind das etwa die Bruttogehälter ? *verwirrtguck*

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • [h=2]Gehalt Insolvenzsachbearbeiter (Assessor, Rechtspfleger, Wirtschaftsjurist FH) [/h] Kann mir jemand mit dem Bruttogehalt eines Rechtspfleger-Berufsanfängers (sei es in Kanzleien oder im Justizdienst) aushelfen?

    Mal abgesehen davon, dass man die Gehaelter von Laufbahnbeamten mit denen der privaten Wirtschaft im Hinblick auf die von beiden zu leistenden Taetigkeiten schwer vernuenftigerweise vergleichen kann, moechte ich dennoch auf einige Punkte hinweisen :
    1. Das Rechtspflegergesetz verbietet in seinem Par. 18 Abs. 4 den Einsatz von Berufsanfaengern im 1. Jahr. Es ist darueber hinaus geuebte Praxis, berufserfahrenere Rechtspfleger mit Aufgaben des Insolvenzgerichts zu betrauen. Danach verbietet sich m.E. der Vergleich mit der Gehaltshoehe eines Berufsanfaengers.
    2. Neben Rechtspflegern, die besoldungsmaessig zum gehobenen Dienst gehoeren und zwischen A9 und A13 mit Amtszulage besoldet sein koennen, sind auch Richter der Besoldungsgruppe R1 im Insolvenzgericht taetig, eine Unterscheidung, die das Gesetz fuer das Gericht vorgibt und die in Anwaltskanzleien deshalb nicht praktiziert werden muss.
    3. Wenn man sich ueberhaupt gleichwohl quasi als Anhaltspunkt die Gehaltshoehe von Beamten und Richtern anschaut, sollte man nicht vergessen, dass die Bruttogehaelter wegen der fehlenden Versicherungspflicht und somit entfallenden Arbeitnehmerbeitraegen zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung von vornherein niedriger angesetzt sind als bei versicherungspflichtigen Beschaeftigten und sollte deshalb einen Zuschlag einkalkulieren.

  • Ich finde, dass man die Gehälter im öffentlichen Dienst nicht mit denen in der freien Wirtschaft vergleichen kann. Die Beamtengehälter schon mal gar nicht. Einerseits wegen der fehlenden Sozialabgaben und andererseits fehlen in den Nettobeträgen natürlich die Beiträge für die private Krankenversicherung. Zudem ist der Beamte versorgungsberechtigt.

    Die Beamtengehälter sind starr, während man in der freien Wirtschaft flexibler auf Angebot und Nachfrage reagieren kann.

    Man muss oder sollte auch beachten, dass ein Wirtschaftsunternehmen mehr bieten muss, wenn man Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst (wegen der dort erworbenen Qualifikation) abwerben will, um die Sicherheit, die der öffentliche Dienst bietet, ausgleichen will.

  • Sind das etwa die Bruttogehälter ? *verwirrtguck*

    ja, aber da steht zum Glück "ab", sonst könnte ich mir es nicht leisten arbeiten zu gehen :D

    Aber für "Anfänger" dürfte das schon als Maßstab angelegt werden.:confused:

    Jaja, zwischen den Empfehlungen und der Realität liegen Welten. Die Empfehlungen guckt sich kaum ein Anwalt an, wenn er sich eine Fachangestellte oder eine Fachwirtin (oder eben die männlichen Ausgaben davon) einstellt.

    2.200 € - davon träumen auch ganz ganz ganz viele Rechtsfachwirte. Aber wenn man schon so direkt gefragt wird: 2.200 € passen immer so als Einstieg.

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