nach dem Studium...

  • Hallo, ich hätte mal 2 Fragen


    1. wenn man zwar nach dem Studium übernommen wird und auch im OLG-Bezirk bleiben wollen würde, aber wo ganz anders hingeschickt wird, so dass man umziehen müsste, man aber Eigentumswohnung und (sehr bald Ehe-) Mann hat, so dass das nicht wirklich möglich ist, und nur deswegen absagt, dann wird das wohl trotzdem so gewertet, wie wenn man von vornherein sagt: ich gehe ? Also zB Rückzahlung …
    2. Wie bewerbe ich mich überhaupt in einem anderen Bundesland? Auf eine Stelle konkret oder schreibt man einfach mal allgemein hin? Wo meldet man sich da, beim jeweiligen OLG wahrscheinlich oder? Und was wird da als Bewerbungsunterlagen verlangt? Kennt sich da jemand aus?


    Bei mir liegt nämlich ersterer Fall vor, wohne aber direkt an der Grenze zweier Bundesländer...

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Warum hindern Dich Eigentumswohnung und Ehemann an einer Versetzung? Andere haben dies auch und werden gar nicht gefragt, wo sie arbeiten wollen. Ich meine, Du hast doch vor dem Studium damit rechnen müssen, dass Du nach Hinterbuxtehude versetzt wirst.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • zu 1.) Als Staatssklavin hast Du schlechte Karten. Du bist Beamtin im Landesdienst und Länder können recht groß sein. Ein Schon-Ehemann bringt da vielleicht mehr als ein Bald-Ehemann (wg. bes. Schutz von Ehe und Familie).
    zu 2.) Auch Nachbarländer können recht groß sein. Feindliche Abwerbungen werden auch nicht so gerne gesehen. Teilweise haben die Länder da auch untereinander auf solche Aktionen verzichtet.

  • Hallo,

    ich verstehe Deine Fragen nicht genau. Bist Du schon Anwärter oder hast Du erst vor, Dich zu bewerben?

    Wenn Du Dich erst bewerben willst, dann solltest Du die Forumsuche benutzen, da dort schon oft Fragen zu Bewerbungen beantwortet wurden.

    Wie viele OLG´s hat denn Dein BL und wie groß ist denn Dein BL?
    Ansonsten kann Dein Dienstherr Dich natürlich im gesamten BL herum schicken, da Du Landesbeamtin bist/sein wirst.
    Aus meinem Jahrgang gibt es auch mehrere, die trotz Eigenheim, Ehegatte, Kinder etc. zwischen 50 - 80 km jeden Tag fahren und ich wurde am Anfang (trotz Kinder) auch an ein ca. 50 km entferntes AG gesteckt. Jetzt sind es nur noch 30 km.
    Damit muss man leben und sich arrangieren, denn man hat es ja so gewollt.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich wage jetzt auch mal eine Frage in diese Richtung zu stellen, obwohl ich noch in der Bewerbungsphase zur Anwärterin stecke. Hoffentlich bringt das kein Unglück. :oops:

    Ich würde gerne wissen, ob es vielleicht erfahrungsgemäß bestimmte AGs oder LGs gibt, an die gerne Rechtspfleger (besonders frisch examinierte) hingeschickt werden?
    Besonders interessant für mich sind die Bundesländer NRW, Niedersachsen und Hessen. Ersteres ist ja ziemlich groß. Landet man da eher im Ruhrgebiet oder im ländlicheren Kreis wie die Ecke Paderborn, Bielefeld? Und wie siehts in Niedersachsen aus?
    Mir ist natürlich klar, dass nach Bedarf eingestellt und/oder versetzt wird und wie das in 4 Jahren aussieht, weiß niemand. Aber vielleicht gibt es ja eine Tendenz?
    In Hessen habe ich gehört, dass man eher im Süden landet und man sich Kassel und Co. abschminken kann.

    Ich weiß, dass man als Landesbeamtin prinzipiell nichts planen können wird, aber über jede Einschätzung würde ich mich freuen. Wenns total unmöglich ist, versteh ich das natürlich auch. ;)

  • Zur 1. Ausgangsfrage:

    Dem Dienstherren ist vollkommen egal, ob deine persönliche Lebensplanung mit den dienstlichen Erfordernissen zusammen passen oder nicht. Du hast dich ans Land verkauft.

    Uns wurde mal im Begleitunterricht gesagt, dass es für jede Versetzung eine Begründung gibt.
    Den Single kann man versetzen, weil der im Zweifel keine größeren Bindungen an seinen bisherigen Wohnort hat und deswegen eher gehen kann.
    Der Verheiratete kann versetzt werden, weil der sich die anfallenden Erledigungen ja mit seinem Partner teilen kann. Also kann der eine pendeln und der andere eben nicht.

    Außerdem: es gilt das Prinzip der Gleichheit unter uns Beamten. Warum sollte daher also ein Single ohne Eigentumswohnung "bestraft" und du wegen Eigentum und Ehe "bevorzugt" werden?!

    Zur nachgeschobenen Frage:

    Es kommt daauf an, in welchem OLG Bezirk du bist. Düsseldorf und Köln sind im Gegensatz zu Hamm relativ klein. Außerdem wird da in der Probezeit kaum hin und her versetzt. Wo du landest ist Glückssache. Aber gerade wer vorher schon bei der Heuschrecke AG Köln war bleibt meist auch da. Okay, ich war die goldene Ausnahme...^^

    Im Bezirk Hamm kannst du so gut wie überall hinkommen. Aber eben auch nicht lange. Eine Freundin von mir ist mittlerweile am 3. Gericht seit der Prüfung im Oktober letzten Jahres. Alle anderen haben auch bereits mindestens 1 Versetzung hinter sich.

  • Ich komme aus dem Hammer Bezirk und weiß, dass gerade die Anwärter, die frisch fertig sind, gerne auf Reisen geschickt werden.
    Die Kollegen, die ich kenne, habe aber höchstens eine Stunde Fahrweg gehabt. Ist zwar auch nicht so schön, aber es ist machbar (habe ich selber ca. 10 Jahre erlebt.) Und wo man dann letztendlich planmäßig wird, steht dann auf einem anderen Blatt.

    Versetzungsanträge kann man auch noch stellen.

    Nur weil das erste Gericht ungünstig liegt, würde ich den Beruf nicht aufgeben.
    Wohnungen kann man im übrigen auch vermieten und sich übergangsweise auch eine Wohnung mieten oder ein kleines Appartment für die Woche und nur freitags nach Hause fahren.

  • Vielen Dank euch dreien.

    Mit einem Fahrtweg von einer Stunde hätte ich persönlich überhaupt kein Problem, schwieriger fände ich es, mir 3 mal im Jahr dann eine neue Wohnung suchen müsste. Pendeln finde ich irgendwie angenehmer. :gruebel:
    Aber ich denke, es ist alles machbar. :)

    @papabaer:
    Musste die Freundin dann jetzt auch 3 Mal komplett umziehen? :eek: Oder lagen die Gerichte (relativ) beieinander, sodass sie wenigstens pendeln konnte?
    Kann man in NRW ein Wunsch-Ausbildungsgericht nennen, wie das zum Beispiel in Hessen ist? Also gibts die Option generell oder interessiert das auch niemanden?

    @Andi:
    Das mit Hessen habe ich auch schon hier im Forum mitbekommen.

    Liebe Grüße

  • Kann man in NRW ein Wunsch-Ausbildungsgericht nennen, wie das zum Beispiel in Hessen ist? Also gibts die Option generell oder interessiert das auch niemanden?

    Wenn du nicht in NRW wohnst, kann ich dir sagen, dass du beim OLG Köln auf jeden Fall ein Wunsch-Ausbildungsgericht angeben kannst und sofern dieses auch ausbildet, sollte es dann kein Problem darstellen, sofern es sich nicht zufällig um ein AG mit einem Auszubildenden handelt, der dann vielleicht auch noch aus dem Ort kommt.

  • Im Hammer Bezirk werden die Anwärter relativ Heimatnah eingesetzt, d. h. in ihren jeweiligen Landgerichtsbezirken. Also ein Anwärter, der z. B. ein Münster wohnt, wird nicht zum Amtsgericht Essen zur Ausbildung geschickt (habe ich jedenfalls noch nicht gehört).

    Ob man allerdings zu dem Gericht kommt, zu dem man am nächsten wohnt, kann man nicht sagen.
    Ich hatte im letzten Jahr eine Anwärterin, die wohnte quasi im die Ecke eines Ausbildungsgerichts, musste aber zu einem anderen Gericht fahren mit der Begründung, dass jeder den gleichen Fahrweg hätte.

    Und jedes Amtsgericht bildet auch nicht aus.

  • Im Hammer Bezirk werden die Anwärter relativ Heimatnah eingesetzt, d. h. in ihren jeweiligen Landgerichtsbezirken. Also ein Anwärter, der z. B. ein Münster wohnt, wird nicht zum Amtsgericht Essen zur Ausbildung geschickt (habe ich jedenfalls noch nicht gehört).

    Ob man allerdings zu dem Gericht kommt, zu dem man am nächsten wohnt, kann man nicht sagen.
    Ich hatte im letzten Jahr eine Anwärterin, die wohnte quasi im die Ecke eines Ausbildungsgerichts, musste aber zu einem anderen Gericht fahren mit der Begründung, dass jeder den gleichen Fahrweg hätte.

    Und jedes Amtsgericht bildet auch nicht aus.

    Das habe ich aber dieses Jahr schon ganz anders erlebt - ich habe es bis jetzt so empfunden, dass gerade das OLG Hamm am wenigsten der drei OLGs aus NRW sich danach richtet, dass man möglichst heimatnah sein Ausbildungsgericht hat.

    Teilweise waren da ganz komische Kombinationen dabei, z.B. Anwärter aus Hagen mussten nach Dortmund und dagegen mussten welche aus Dortmund völlig sinnfrei nach Hagen etc...

  • Beim Ausbildungsgericht kann man nicht tauschen oder?
    (Sorry, falls das ne total blöde Frage ist...)

    Ich denk, ich werde mich da sowieso überraschen lassen müssen, ob ich überhaupt angenommen werde. :)
    Hat ja alles noch Zeit.

  • Anschließend, nachdem viele in diesem Jahr mit ihrer Verteilung unzufrieden waren ,konnte auch das Ausbildungsgericht getauscht werden, das ist schon machbar.

    Aber ich würde mir dazu noch nicht so viele Gedanken machen, meistens klappt es wohnortnah hinzukommen (zumindest in der Ausbildung).

    Wer jedoch nicht damit leben kann, eine Zeit nicht direkt am Wohnort eingesetzt zu sein, sollte sich eher nicht bewerben, denn damit muss man als Landesbeamter einfach leben.

    Ansonsten natürlich viel Erfolg beim Bewerben ;)

  • Danke, vision! Kann ich gebrauchen. :)

    Ja, damit leben kann ich natürlich schon. Wird auch kein unüberwindbares Problem darstellen, denke ich. Wollte bloß vorab ganz unverbindlich wissen, was man so für Möglichkeiten hat, darauf Einfluss zu nehmen. :)

    LG

  • ... in Hessen kannst Du davon ausgehen, nicht in Nordhessen eingesetzt zu werden.

    :zustimm:

    wobei auch Ost- und Mittelhessen nicht so häufig neu besetzt werden..

    da ist ein großes schwarzes Loch im Rhein-Main-Gebiet...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Man muss einfach damit rechnen landesintern herumgeschickt zu werden. Das musste einem bei der Bewerbung schon klar sein. Ich bin auch immer wieder erstaunt darüber, wie viele Anwärter denken, Sie würden auf jeden Fall an Ihrem Wohnort eine Stelle bekommen. Sind wir mal ehrlich, den Dienstherren interessiert kein Wohnort. Also ein guter Rat: Man sollte im Zweifel damit rechnen, sehr weit von der Heimat wegzukommen, dann ist die Enttäuschung nachher nicht so groß.

  • Das stimmt. Aber ich glaube, der Dienstherr hat auch keine Lust, ständig Versetzungsgesuche bearbeiten zu müssen.
    Natürlich kann nicht jeder das Glück haben, da zu arbeiten wo er / sie wohnt, doch ich finde, die Einsatzstelle sollte schon erreichbar sein.

    Ich denke, es kommt auch darauf an, wo man wohnt. In Großstädten wie Düsseldorf oder Köln ist es bestimmt leichter, in der eigenen Stadt eine Stelle zu bekommen, als wenn man in Brakel, also sehr ländlich wohnt.

    Es ist nur sehr leichtsinnig, wenn Bewerber sich in ganz Deutschland bewerben, in einem anderen Bundesland oder zumindest einen anderen OLG - Bezirk eine Stelle bekommen und nach Beendigung des Studiums noch ärgerlich darüber sind, dass sie nicht sofort Heimatnah wechseln können.

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