Hauptpersonalrat eingeschaltet wg. Kritikgespräche

  • Wenn nun aber der Dienststellenleiter bestimmte Befugnisse, z.B. Personalentscheidungen, generell auf den AL delegiert hat, dann muss der AL diese auch wahrnehmen. Er ist dann der Ansprechpartner für den PR und kann diesen nicht an den Dienststellenleiter verweisen.


    Diese Automatik ist so nicht richtig. Wenn die Dienststellenleitung (Präsident/Direktor) z.B. dem Abteilungsleiter die Personalbefugnisse für das Personal des mittleren Dienstes überträgt, folgt daraus nicht automatisch die Vertretungsbefugnis gegenüber dem Personalrat. Vielmehr muss der Abteilungsleiter als Vertreter in Personalratsangelegenheiten ggü. dem PR benannt werden und der PR muss dem auch noch zustimmen (vgl. z.B. § 7 Abs. 3 PersVG LSA).

  • Ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Diskussion nicht.

    Eine Mitarbeiterin und die Verwaltung haben ein Problem miteinander. Ein Gespräch mit dem direkten Dienstvorgesetzten (Abteilungsleiter) hat das Problem nicht lösen können.
    Der Behördenleiter ist an dem Fall wahrscheinlich nicht nah dran.

    Wo besteht für den Abteilungsleiter das Problem, die Angelegenheit erneut in Beisein einer dritten Person (= Hauptversonalrat) zu erörtern?
    Ich denke, auch die Verwaltung sollte daran interessiert sein, die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller zu klären.

    Sich hinter formalen Vorschriften zu verstecken, um zu begründen, warum ich mit der Person nicht rede, halte ich nicht sehr gut.

    Je nachdem welche Probleme bestehen, ist die Situation auch schon so "hochgekocht", dass ein sachliches Gespräch zwischen der Verwaltung und der Mitarbeiterin nicht mehr möglich ist. Da hilft es schon, wenn eine neutrale Person dabei sitzt und seine Sicht der Dinge vorträgt.

    Öfters habe ich in der Diskussion gehört, dass der Personalrat die Belange aller Mitarbeiter im Auge haben muss. Das stimmt nur bedingt. Wenn der Kollegin z. B. vorgeworfen wird, ihre Arbeit nicht gut zu machen und die Kollegin meint aber, sie würde ihre Arbeit gut machen, muss der Personalrat versuchen, der Kollegin zu helfen, ihre Sicht der Dinge darzustellen.
    Erst im weiteren Schritt ist er dafür da, mit den beiden Parteien versuchen, eine Lösung hin zu bekommen.

    Wir dürfen nicht immer von unserer Ausbildung und der damit vorhandenen Kompetenz, Sachverhalte darzustellen und Lösungen zu erarbeiten ausgehen.
    Wenn ich mit meinem Chef rede, geschieht das auf einem ganz anderen Niveau, als wenn eine Servicekraft mit ihrem Chef redet.

    Die Verwaltung hat m. E. die Aufgabe, die Schwächen der Mitarbeiter zu sehen und ihnen auch mal entgegen zu kommen. Das bedeutet für mich auch, mal mit einem Mitglied des Hauptpersonalrates zu reden, obwohl er dies nach den gesetzlichen Vorschriften nicht müsste.
    Das Betriebsklima wird dadurch bestimmt nicht schlechter.

  • Es sind in erster Linie die Personalvertretungen, die auf die vorgeschriebenen Kommunikationsebenen verweisen. Deshalb wäre es nicht verwunderlich, wenn der Abteilungsleiter, der im Zusammenhang mit dem erfolglos geführten Personalgespräch den HPR um ein Gespräch bitten würde, eine Abfuhr erhielte.

    Um nicht in den Verdacht zu geraten, Gleiches mit Gleichem zu vergelten: Ich bin überzeugt davon, dass in diesem Fall auch der HPR völlig zu Recht das Gespräch ablehnen würde.

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