Rechtsmittel gegen Vergütung des Verfahrensbeistandes

  • Ein Verfahrensbeistand wurde bestellt, ohne ihm im Beschluss die Aufgabe zu übertragen, Gespräche mit den Eltern zu führen etc. Gem. § 158 Abs. 7 FamFG stehen ihm damit 350,00 EUR Pauschale zu, beantragt wurden jedoch 550,00 EUR.
    Meine Kollegin hat abgesetzt, jetzt kommt "Erinnerung oder das sonst zulässige Rechtsmittel".

    Dummerweise bin ich mir auch nicht sicher, welches Rechtsmittel wohl zulässig ist. Grundsätzlich bin ich gem. §§ 58 Abs. 1, 61 Abs. 1 FamFG bei der Beschwerde. Der Beschwerdewert ist jedoch nicht erreicht und im Festsetzungsbeschluss ist sie auch nicht zugelassen worden. Da es eine Entscheidung des Rechtspflegers war, muss ja aber ein Rechtsmittel gegeben sein. Geht man nun den Weg über die Erinnerung nach § 11 RPflG?

  • Klar, die Vergütung ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit, da ist der Mindestwert der Beschwerde 600,00 €. Da der Rpfl. ja immer der richterlichen Kontrolle unterlegen ist, gibt es den § 11 RpflG.

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