Umgang mit Schuldnern

  • Dann hast Du Dir jetzt auch die Restschuldbefreiung verdient

    Ab sofort befindet sich Jamie in der Wohlfühlphase.

    :yes:


    Ein schönes Smiley.

    Anstelle beritt- und alt-cheffe-oktroyierten InsO-Frustes
    (ich hab ja eh nicht verstanden, was die da bei euch so veranstalten)
    wünsche ich dir ein um so entspannteres neues Aufgabenfeld.

    Viel Freude und Erfolg dabei !

    :) :daumenrau

  • Dem schließe ich mich an - und hoffe, dass die Verfahrenskosten der Wohlfühlphase leichter erarbeitet werden können, als dies bisher der Fall war ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Schön, dass es diesen Thread schon gibt, sonst hätte ich ihn glatt erstellen müssen. Ein seit 2012 laufendes, auf Fremdantrag hin eröffnetes IN Verfahren (Einzelunternehmer). Schuldner hat, trotz Hinweis des Gerichts und ausdrücklichem Hinweis durch mich während des Gutachtensstadiums keinen Eigen- und RSB-Antrag gestellt. Im Lauf der Jahre wurden die vorhandenen Eigentumswohnungen verwertet, Insolvenzmasse von ca. 200.000,00 € vorhanden, jetzt existiert noch ein Sparbuch mit ca. 8.000,00 € Guthaben. Seit November letzen Jahres durch uns gekündigt, aber die Bank verlangt zur Auszahlung entweder die Sparurkunde oder eine vom Schuldner unterzeichnete Verlusterklärung. Seit 10 Monaten haben wir versucht, eines von beidem vom Schuldner zu bekommen; da der nie reagierte, hatte das Gericht nach Androhung von Zwangsmaßnahmen jetzt seine Vorführung durch die Gerichtsvollzieherin angeordnet. Der Schuldner hatte der wohl so lange vorgejammert, bis sie von einer Abholung absah und ihm aufgab, gestern im Büro zu erscheinen, um das zu unterschreiben. Nachdem gestern dann angeblich ein unaufschiebbarer Arzttermin dazwischen kam, erschien der Schuldnder tatsächlich heute im Büro und motzte erstmal rum, warum denn dieses Verfahren immer noch nicht abgeschlossen sei (warum wohl? ach ja wegen seiner Verweigerungshaltung). Von dem Sparbuch will er auch noch nie gehört haben, unsere Schreiben hat er angeblich auch nicht bekommen. Dann der Gipfel: Er habe das Sparbuch nicht. Auf meine Antwort, dass er dann ja ohne Probleme die Verlusterklärung unterzeichnen könne kam dann als Antwort, dass er auf Anraten seines Anwalts das nur mit dem ausdrücklichen "Vorbehalt einer späteren rechtlichen Prüfung durch seinen Anwalt" unterzeichnen werde. Das wiederum reicht der Bank aber nicht aus. Ich habe ihm dann etwas deutlicher erklärt, dass er entweder diese Verlusterklärung mit seinem Namen, aber OHNE irgendwelche idiotischen Vorbehalte unterzeichnen und dann gehen oder aber gleich gehen könne, ohne zu unterzeichnen. In letzterem Fall würden wir uns dann aber in den nächsten Wochen mit der Gerichtsvollzieherin wiedersehen. Konsequenz war dann ein in Tränen ausgebrochener Schuldner, der sich bei unserer Mitarbeiterin bitterlich über den rumschreienden und bösen Reifenpanne beschwerte und ein kurz vor der Explosion stehender Reifenpanne. Ich musste dann erstmal an die frische Luft; als ich zurückkam, war der Schuldner weg und hatte doch tatsächlich die Verlusterklärung OHNE Vorbehalt unterzeichnet! Unsere Mitarbeiterin hatte ihn wohl mit ihrer einfühlsamen Art und Weise dazu bekommen.:yes:

    Tja, jetzt hab ich nicht nur eine Wettschuld von 1 Packung Pralinen bei ihr einzulösen (ich hatte nämlich gewettet, dass der heute gar nicht erst auftaucht), sondern wohl auch noch einen Extra-Bonus für die hervorragende Verhandlungsführung.

    P.S. Gibts irgendwo Seminare mit Kursen über erfolgreiche Verhandlungsführung?

  • P.S. Gibts irgendwo Seminare mit Kursen über erfolgreiche Verhandlungsführung?

    Herzlichen Glückwunsch zu der Mitarbeiterin. Spielschulden sind Ehrenschulden. Nicht vergessen ;) :D

    Gib mal bei google deinen Seminarwunsch ein: Gibt es zuhauf! Ob die alle so wirkungsvoll sind, wie "Lernen im wahren Leben", weiß ich nicht. Einfühlungsvermögen hat man oder hat man nicht, kann man m. E. nicht lernen.

  • Lieber Kollege mach Dir nix draus.
    Bestimmte Insolvenzschuldner tun im positiven oder im negativen Sinn nie das, was man von ihnen erwartet. Im Ergebnis gleicht sich das Ganze wieder aus. Verlange doch einfach im Rahmen der Vergütung einen Pralinenzuschlag.

    Und spar Dir das Seminar.

    Manchmal ist es einfach so, dass ein zweiter Mitarbeiter, der sich noch nicht stundenlang über einen unmöglichen Schuldner geärgert hat, einfach deshalb etwas erreicht, weil er emotionslos an die Sache herangeht.

    Ich bin auch immer gut damit gefahren, dem Insolvenzschuldner zu suggerieren "Ich habe Verständnis für Deine Situation, aber ..." Außerdem mutiere ich oft zum Erklärbär und werbe für Verständnis, in dem ich erläutere, warum ich bestimmte Anforderungen stelle. Aber gerade letzteres ist wie mit kleinen Kindern .... Manchmal klappt es, manchmal nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • (...)

    Ich habe ihm dann etwas deutlicher erklärt, dass er entweder diese Verlusterklärung mit seinem Namen, aber OHNE irgendwelche idiotischen Vorbehalte unterzeichnen und dann gehen oder aber gleich gehen könne, ohne zu unterzeichnen. In letzterem Fall würden wir uns dann aber in den nächsten Wochen mit der Gerichtsvollzieherin wiedersehen. Konsequenz war dann ein in Tränen ausgebrochener Schuldner, der sich bei unserer Mitarbeiterin bitterlich über den rumschreienden und bösen Reifenpanne beschwerte und ein kurz vor der Explosion stehender Reifenpanne. Ich musste dann erstmal an die frische Luft.

    (...)

    Gib's zu, die Hand war dabei schon zur Faust geballt erhoben, kurz vor knapp :indiefres

    Das war daher eine sehr gute Idee. :daumenrau


    :)

  • Hallo Reifenpanne:D im gesegneten Alter von 45 regt sich doch ein gestandener Insolvenzverwalter nicht wirklich über einen Schuldner auf. :gruebel::wechlach:
    Und ihr habt doch das Spiel "guter Polizist - böser Polizist" perfekt gespielt. Mit optimalem Ausgang. Gut :cool: das hätte schon längst passieren könne, dafür beantragst du aber schön einen kleinen oder auch großen Vergütungszuschlag , schön die Begründung aus deinem Tread würde ich gleich kopieren der ist total überzeugend. Und dann denkst du das sich der Schuldner dann ärgert, da hast du eine kleine Rache.
    Und selbstverständlich gibt es solche Seminare, sogar bei der Justiz, die sind alle ganz lustig. Kann ich nur empfehlen, da lernt man eine Menge über sich selbst und auch was man auch im richtigen Leben gebrauchen kann.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Gut :cool: das hätte schon längst passieren könne, dafür beantragst du aber schön einen kleinen oder auch großen Vergütungszuschlag , schön die Begründung aus deinem Tread würde ich gleich kopieren der ist total überzeugend. Und dann denkst du das sich der Schuldner dann ärgert, da hast du eine kleine Rache.

    Ähhhhhmmm, Hüstel... So ganz zart am Rande möchte ich aber noch kurz anmerken, dass beim Vergütungsrecht am Ende leider nicht der Grundsatz gilt, dass der Besteller die Musik bezahlt - von ganz wenigen exotischen Ausnahmen abgesehen dürfte der Ansatz mit dem Zuschlag daher nicht den Schulder treffen sondern die Gläubiger...

    Bei allem Verständnis würde ich daher doch darum bitten, Zuschläge mit geleisteter Arbeit in irgendeinen Zusammenhang zu bringen und nicht mit persönlichem Frust oder Rachegelüsten :D

    Ich würde euch allerdings in solchen Fällen jeden Zuschlag der Welt gönnen - wenn er denn wirklich den richtigen träfe :teufel:

  • Bei allem Verständnis würde ich daher doch darum bitten, Zuschläge mit geleisteter Arbeit in irgendeinen Zusammenhang zu bringen und nicht mit persönlichem Frust oder Rachegelüsten :D

    Oh Mann - wie kann man nur gleich ... Du hast erstens den :ironie: übersehen. Und im Übrigen ist ein obstruktives Verhalten eines Schuldners sehr wohl ein Zuschlagstatbestand. Ein solches Verhalten beinhaltet nämlich durchaus erhebliche Mehrarbeit für den Insolvenzverwalter ...

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei allem Verständnis würde ich daher doch darum bitten, Zuschläge mit geleisteter Arbeit in irgendeinen Zusammenhang zu bringen und nicht mit persönlichem Frust oder Rachegelüsten :D

    Oh Mann - wie kann man nur gleich ... Du hast erstens den :ironie: übersehen. Und im Übrigen ist ein obstruktives Verhalten eines Schuldners sehr wohl ein Zuschlagstatbestand. Ein solches Verhalten beinhaltet nämlich durchaus erhebliche Mehrarbeit für den Insolvenzverwalter ...

    Zuschlag kommt doch von Zuschlagen ... was soll das denn mit geleisteter Arbeit zu tun haben ? :gruebel:

  • Begründung im Vergütungsantrag: Ich musste dem Schuldner dreimal mit der Faust ins Gesicht schlagen. Der Normalfall geht lediglich von einer Backpfeife mit der flachen Hand aus. M.E. ist hier ein Zuschlag von 20 % gerechtfertigt.


    :respekt Da lernt einer schnell.

    Begründung im Vergütungsantrag: Ich musste dem Schuldner dreimal mit der Faust ins Gesicht schlagen. Der Normalfall geht lediglich von einer Backpfeife mit der flachen Hand aus. M.E. ist hier ein Zuschlag von 20 % gerechtfertigt.

    a.A. The goatfather: Wer so renitent ist, hat eine große Masse zu verbergen, so dass die drei Schläge ins Gesicht durch einen dann erhöhten Regelsatz abgegolten sind.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Begründung im Vergütungsantrag: Ich musste dem Schuldner dreimal mit der Faust ins Gesicht schlagen. Der Normalfall geht lediglich von einer Backpfeife mit der flachen Hand aus. M.E. ist hier ein Zuschlag von 20 % gerechtfertigt.

    a.A. The goatfather: Wer so renitent ist, hat eine große Masse zu verbergen, so dass die drei Schläge ins Gesicht durch einen dann erhöhten Regelsatz abgegolten sind.

    Dann aber bitte die Vergleichsberechnung nicht vergessen :D.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Begründung im Vergütungsantrag: Ich musste dem Schuldner dreimal mit der Faust ins Gesicht schlagen. Der Normalfall geht lediglich von einer Backpfeife mit der flachen Hand aus. M.E. ist hier ein Zuschlag von 20 % gerechtfertigt.

    a.A. The goatfather: Wer so renitent ist, hat eine große Masse zu verbergen, so dass die drei Schläge ins Gesicht durch einen dann erhöhten Regelsatz abgegolten sind.

    Dann aber bitte die Vergleichsberechnung nicht vergessen :D.

    Dann vergiß nicht, gleich die Aufrechnung (deswegen) einzuplanen... das ist bestimmt übertragbar

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