Strafzeitberechnung

  • Hallo,
    ich wollte euch mal fragen, ob ich den Strafrest zur Mitteilung im Aufnahmeersuchen an die JVA richtig berechnet habe:
    Beginn erste Verurteilung (1 Jahr, 5 Monate) am 08.05.2011
    Entlassung wegen Gnadengesuch am 25.08.2010
    Unterbrechung der Straf für hiesige U-haft am 31.01.2011
    Unterbrechung der U-haft für erste Verurteilung am 03.05.2011
    nunmehr zweite Verurteilung ( 4Jahre); einbezogen wurde erste Verurteilung

    Beginn: 08.05.2009
    + 4 Jahre
    07.05.2013 TE
    abzgl. U-haft 104 TAge
    Ende 23.01.2013 TE

    Rest also: vom 26.08.2010 TB (Entlassung s.o.) bis 23.01.2013 (Ende)
    = 882 Tage

    Wiederbeginn ist der 04.05.2011 TB

    Wäre das so richtig?

  • M.E. stimmt Deine U.Haftzeit nicht.
    31.01.11 bis 03.05.11 sind nur 93 Tage.
    Die restlichen 11 Tage (Du berücksichtigst 104 Tage) kommen dann woher? U.-Haft der ersten Verurteilung oder hast Du Dich verrechnet?

    Mit Deinem Fehler (oder auch nicht, wenns U.-Haft aus der ersten Sache ist) stimmt Deine Berechnung jedenfalls rechnerisch und rechtlich.

  • Da fehlt aber der Sachverhalt zwischen gnadenweiser Entlassung und U-Haft oder soll der auß der Strafhaft etwa in die U-Haft entlassen worden sein :gruebel:

  • es gabe einen Beschluss: die Unterbrechung der U-haft wird für die Strafvollstreckung des 1. Verfahrens genehmigt. Daraus ist doch ersichtich, dass es dann mit der Strafvollstreckung der ersten Verurteilung weitergeht..., oder?? Der Verurteilte wurde in seiner freien Zeit nach dem Gnadengesuch wieder straffällig und wurde dann am 31.01.2011 aufgrund HB im zweiten Verfahren festgenomm und in U-haft gebracht.

  • Wieso wurde die Strafe für die U-Haft unterbrochen? Das ist mehr als unüblich. Seit dem U-Haftreformgesetz wird die U-Haft kraft Gesetz für die Strafhaft unterbrochen. Stell doch bitte alle U-Haftzeiten ins Netz, damit wir nachrechnen können.

  • Wenn ich es richtig verstehe, dann ist nur die Formulierung "Unterbrechung der Strafefür hiesige U.-Haft am 31.01.11" falsch, das hat es so natürlich nicht gegeben.
    Das war keine Unterbrechung, sondern einfach der Beginn der U.-haft.

    Die Berechnung ist richtig.

    Allerdings ist der Sachverhalt wirklich sehr verwirrend dargestellt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!