Hallo,
ich wollte euch mal fragen, ob ich den Strafrest zur Mitteilung im Aufnahmeersuchen an die JVA richtig berechnet habe:
Beginn erste Verurteilung (1 Jahr, 5 Monate) am 08.05.2011
Entlassung wegen Gnadengesuch am 25.08.2010
Unterbrechung der Straf für hiesige U-haft am 31.01.2011
Unterbrechung der U-haft für erste Verurteilung am 03.05.2011
nunmehr zweite Verurteilung ( 4Jahre); einbezogen wurde erste Verurteilung
Beginn: 08.05.2009
+ 4 Jahre
07.05.2013 TE
abzgl. U-haft 104 TAge
Ende 23.01.2013 TE
Rest also: vom 26.08.2010 TB (Entlassung s.o.) bis 23.01.2013 (Ende)
= 882 Tage
Wiederbeginn ist der 04.05.2011 TB
Wäre das so richtig?