Nachforderung v. weiteren vergütung nach Ablauf 48-Monate

  • Hallo zusammen,

    mir ist gerade aufgefallen, dass ich in einem Verf. die
    Einforderung der weiteren Vergütung vergessen habe.
    Eine Nachforderung ist wohl nach Ablauf der 48-Monats-
    Frist nicht mehr möglich, oder?

    Grüßle

  • Willst Du damit sagen, dass 48 Raten bezahlt wurden?

    Oder meinst Du die 4-Jahres-Frist zu § 120 IV ZPO?

    Meiner Erinnerung nach ist § 20 GKG analog anzuwenden. Frag zur Sicherheit mal den Bezirksrevisor.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • ich meine die 48-monate; die partei ist zwischendurch an vermögen gelangt; es wurde ein Einmalbetrag angeordnet;
    dieser wurde vollständig gezahlt; die 4 jahre sind jetzt bereits abgelaufen und beim durchblättern der akte habe ich festgestellt, dass die weitere Vergütung beim einmalbetrag nicht mit enthalten war.

  • Man darf nach Ablauf der 4 Jahre keine weiteren Zahlungen anordnen. Es stellt sich nun die Frage.

    Es stellt sich nun die Frage:

    Muss man nun dennoch die ursprünglich bereits beantragte Vergütung aus der Staatskasse auszahlen (geht dann zu Lasten der Staatskasse bzw. ihrer eigenen Forderungen gegen den Mandanten), oder hat der RA dann "Pech gehabt" ? Letzteres wird es sich sicherlich nicht gefallen lassen, obwohl man ihm vorhalten könnte, dass er ja auch den Beschluss gesehen hat, mit dem die Zahlung des Einmalbetrages angeordnet wurde und wie sich dieser berechnet ...... (hoffentlich ist es so !).

  • Die weitere Vergütung kann m.E. nur ausgezahlt werden, wenn von der Partei hierauf auch Zahlungen geleistet wurden. Daher hat der RA in diesem Fall Pech gehabt.

    Nichts anderes wäre ja zB der Fall, wenn die Partei 48 Raten gezahlt hätte, diese aber aufgrund der Verrechnungsreihenfolge lediglich auf die Gerichtskosten angerechnet wurden. Auch dann hätte der RA leider Pech gehabt...

  • Mit "Pech gehabt" (wegen falscher Bearbeitung durch einen Gerichtsbediensteten) wird sich u.U. nur nicht jeder Anwalt abfinden. Der RA hat das Recht, dass die weitere Vergütung für ihn über die Zahlungen eingezogen wird, im Gesetz steht eindeutig "hat zu ...", es ist nicht von der Laune des Bearbeiters abhängig. Wenn ihm das Geld, das bei richtiger Sachbehandlung eingezogen worden wäre, nicht eingezogen und an ihn ausgezahlt wird, muss er eben über Staatshaftungsansprüche kommen.

    Manche machen es sich manchmal ganz schön einfach. :eek:

  • Wie Andy K.
    Jedoch muss der RA den Schadensersatz beantragen, v. A. wg. bekommt er den nicht.
    Ist es ihm bisher nicht aufgefallen, hat er tatsächlich Pech gehabt.

    Dann muss er den entstandenen Schaden darlegen. Das ist aber kein Problem, die weitere Vergütung kann man ausrechnen und gucken, ob das Vermögen ausgereicht hätte, auch die höhere Einmalzahlung zu decken.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Zitat

    Manche machen es sich manchmal ganz schön einfach. :eek:

    Vielen Dank für den Seitenhieb. Hier macht es sich allerdings niemand einfach, sondern veranlasst lediglich nichts v.A.w., weil es da nichts zu veranlassen gibt. Es ist wohl nicht Aufgabe des Gerichts, den RA auf seine (natürlich existenten) Regressansprüche hinzuweisen.

    Daher hat der RA zunächst mal Pech gehabt, weil da ohne Geltendmachung der Regressansprüche nichts dran zu ändern ist.

  • Die weitere Vergütung kann m.E. nur ausgezahlt werden, wenn von der Partei hierauf auch Zahlungen geleistet wurden. Daher hat der RA in diesem Fall Pech gehabt.

    Nichts anderes wäre ja zB der Fall, wenn die Partei 48 Raten gezahlt hätte, diese aber aufgrund der Verrechnungsreihenfolge lediglich auf die Gerichtskosten angerechnet wurden. Auch dann hätte der RA leider Pech gehabt...

    @Frank:
    Das klingt aber nicht so, als hätte er Pech gehabt, weil nichts von Amts wegen gemacht wird - das klingt tatsächlich so, als ob Du ihm jegliche Ansprüche absprechen willst.
    Von daher finde ich Andys Kommentar zwar hart, aber nicht ungerechtfertigt.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Also wenn die Frage lautet

    Zitat

    oder hat der RA dann "Pech gehabt" ?

    dann beantworte ich die Frage, eben in diesem Fall letztendlich mit ja.
    In demselben Beitrag wird gesagt

    Zitat

    (hoffentlich ist es so !)

    und dann wird mir vorgehalten

    Zitat

    Manche machen es sich manchmal ganz schön einfach. :eek:

    obwohl es sich der Fragensteller doch so erhofft hat...
    Daher halte ich das für völlig ungerechtfertigt.

  • Lassen wir das nun, wir wissen ja alle, worauf es am Ende rauslaufen muss. :) Schadenersatz gegen den Staat, und am Ende hat ja auch der "Pech gehabt", der dann als Bearbeiter vom Staat in Regress genommen wird.
    Und darum mache ich mir es bei solchen Sachen nicht so leicht, die Haftung lauert manchmal auch dort, wo man es nicht vermutet. Und so mancher Anwalt fragt ja nach gewisser Zeit auch tatsächlich nach, wo denn seine weitere Vergütung ist.

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