Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Das Jugendamt Krefeld ist Amtsvormund für das minderjährige Kind. Dieses hält sich mittlerweile dauerhaft in einer Projektstelle aus. Der Träger des Projektes hat seinen Sitz in Aachen. Die tatsächliche Projektstelle ist in Belgien.
Aufgrund dieser Tatsache teilt mir das Jugendamt Krefeld mit, dass es den nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen persönlichen Kontakt nicht gewährleisten kann. Gleichzeitig wird Antrag auf Entlassung als Amtsvormund gem. § 87c SGB VIII gestellt.
Auf Nachfrage welches Jugendamt denn nun als Amtsvormund zu bestellen wäre, konnte mir das Jugendamt Krefeld auch nicht weiterhelfen.
Kann mir dazu jemand was sagen???