Genehmigung für Kontenumschreibung nach Erbfall

  • Hallo,
    ein Vormund hat sich bei mir gemeldet und bittet um eine Genehmigung zur Umschreibung der Konten der verstorbenen Eltern auf den Mündel. Diese Genehmigung wird von der s...bank gefordert. Meines Erachtens ist für die Umschreibung der Konten keine Genehmigung erforderlich. Da es sich um ein weit über den Freibetrag hinausgehendes Vermögen handelt, wäre die Genehmigung ebenfalls kostenpflichtig, so dass ich auch nicht pauschal die Genehmigung erteilen möchte. Ich bitte um eure Meinung zu diesem Sachverhalt.

  • Hat der Vormund denn keinen Erbschein? Mit einem Erbschein sollte die Umschreibung der Konten auf das Mündel doch kein Problem sein, oder? raps

  • Nur Rechtsgeschäfte unterliegen gewissen Genehmigungserfordernissen.
    Ein Vermögenserwerb kraft Gesetzes (§ 1922 BGB) ist kein Rechtsgeschäft, also ist eine Genehmigung ausgeschlossen.

    Das müsste die Bank allerdings wissen.

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