Sitzverlegung GmbH & Co.KG

  • Hallo an die Register-Leute,

    ich habe da mal eine ganz doofe Anfängerfrage, die mehr oder weniger auch den Bereich Handelsregister betrifft.

    In einem Zwangsversteigerungsverfahren ist die eingetragene Eigentümerin eine GmbH & Co. KG.
    Mein erster Zustellungsversuch des Anordnungsbeschlusses an die Schuldnerin kam zurück mit dem Vermerk:"Empfänger unbekannt verzogen". :mad:

    Als nächstes hab ich dann versucht an die persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG zuzustellen, da kam zurück:"Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln".:mad: :mad:

    So weit so schlecht; ich hab dann mal die Handelsregisterauszüge der GmbH & Co. KG und der persönlich haftenden GmbH angefordert.
    Sitz ist nach wie vor in ...(wie in meinen Zustellungsversuchen).

    Der GF der persönlich haftenden GmbH hat seinen Wohnsitz ebenfalls dort, wo auch schon die GmbH & Co. KG sitzt und auch die GmbH (ist wohl so ne Art WG, oder einfach nur ein Briefkasten für Alle :daumenrun ).

    Zustellungsversuch an den GF war (natürlich) ebenfalls erfolglos. Der gesamte Brief kam zurück, von einer GbR geschickt, die überhaupt nichts mit dem Verfahren zu tun hat, mit dem Bemerken, dass die GmbH ihren Sitz angeblich in der Schweiz hat. :confused:

    Eine EMA-Anfrage hat ergeben, dass der GF zwischenzeitlich nach Frankreich verzogen ist.

    Zusammengefasst kann man wohl sagen, dass ich eine GmbH & Co. KG ohne Sitz hab, eine persönlich haftende Gesellschafterin, die angeblich ihren Sitz irgendwo in der Schweiz hat und einen GF, der in Frankreich Weissbrotstangen futtert.

    Ich bin jetzt an einem Punkt an dem ich nicht weiter komm, mein Gehirn blockiert irgendwie. :oops:

    Muss ich jetzt eine Auslandszustellung in die Schweiz machen, bei der ich nicht genau weiss wohin und ob das Aussicht auf Erfolg hat?
    Stell ich an den GF in Frankreich zu?
    Informier ich das Registergericht vorab, parallel, oder gar nicht?

    Es gibt bestimmt eine einfache Lösung, aber ich seh sie nicht. Bitte um eure Mithilfe!

  • Also um dem eigenen Verfahren Fortgang zu geben würde ich in Frankreich zustellen lassen. Außerdem bietet sich an, das Registergericht in Kenntnis zu setzen, weil die Gesellschaften verpflichtet sind, zustellfähige Anschriften bekannt zu geben und bei einer tatsächlichen Sitzverlegung eventuell das Register der Berichtigung bedarf. Die Satzungsänderung bei der GmbH bzgl. Sitzverlegung bedarf auf jeden Fall der EIntragung.
    Sprich, das Registergericht könnte schon mal per Zwangsgeldverfahren Druck machen, ob das was bringt bleibt allerdings abzuwarten.

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