Ich habe eine Einbennungsgeschichte nach altem Recht.
Habe ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Nachdem es 1 Jahr gedauert hat ( zwischendurch O-geld etc)
liegt mir nunmehr eine 4 seitige STELLUNGNAHME der Gutachterin vor.
Meine Frage:
habe vor das richtige Gutachten nachzufordern.
Sollte dies nicht eingehen, werde ich anfragen, ob terminiert werden soll zwecks Befragung der Sachverständigen.
Können die Parteien selber auf ein "richtiges "Gutachten bestehen?
Können die Parteien sofort ein Gegengutachten beantragen ?
Muss ich wegen der Stellungnahme der Gutachterin terminieren?
Sämtliche Anhörungen sind bereits erfolgt.