Stellungnahme des Gutachters ausreichend

  • Ich habe eine Einbennungsgeschichte nach altem Recht.

    Habe ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

    Nachdem es 1 Jahr gedauert hat ( zwischendurch O-geld etc)
    liegt mir nunmehr eine 4 seitige STELLUNGNAHME der Gutachterin vor.
    :cool:
    Meine Frage:
    habe vor das richtige Gutachten nachzufordern.
    Sollte dies nicht eingehen, werde ich anfragen, ob terminiert werden soll zwecks Befragung der Sachverständigen.


    Können die Parteien selber auf ein "richtiges "Gutachten bestehen?
    Können die Parteien sofort ein Gegengutachten beantragen ?

    Muss ich wegen der Stellungnahme der Gutachterin terminieren?

    Sämtliche Anhörungen sind bereits erfolgt.

    :gruebel:

  • Die feine Unterscheidung zwischen "gutachterlicher Stellungnahme" und "Gutachten" mache ich nicht, sofern das erarbeitete Ergebnis klar ausgedrückt wird.

  • Dem stimme ich zu, wobei interessant wäre, warum ein Gutachten eingeholt wurde.

    Ich hab das bisher nicht gebraucht; die Stellungnahme des Jugendamtes ( außer den Anhörungen ) war für mich ausreichend.

  • Vielen Dank.
    Das Gutachten wurde auf Antrag der Parteien eingeholt.

    Dies ist auch bis jetzt meine einzige Einbenennungsakte die evt. erfolgsversprechend ist.

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