Den Eltern wird vom Richter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt als Pfleger übertragen.
Da komme ich noch mit
aber dann komme ich ins Stocken.
Im Wege der einstweiligen Anordnung heißt ja vorläufig, ich kenne die einstweilige Anordnung aus dem Gewaltschutzbereich und die läuft nach 6 Monaten ab, ist das in diesem Fall auch so?
Ich hab irgendwie nichts dazu gefunden, oder vielleicht habe ich auch an der falschen Stelle geguckt, könnt ihr mir helfen?