einstweilige Anordnung Pflegerbestellung

  • Den Eltern wird vom Richter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt als Pfleger übertragen.

    Da komme ich noch mit :)
    aber dann komme ich ins Stocken.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung heißt ja vorläufig, ich kenne die einstweilige Anordnung aus dem Gewaltschutzbereich und die läuft nach 6 Monaten ab, ist das in diesem Fall auch so?

    Ich hab irgendwie nichts dazu gefunden, oder vielleicht habe ich auch an der falschen Stelle geguckt, könnt ihr mir helfen?

  • Vgl. § 49 II FamFG.
    Die eA kann auch einen bestehenden Zustand sichern und muss nicht befristet werden.
    Zur Abänderung der eA s. § 54 FamFG.

    Sofern der Richter nicht selbst eine Befristung - wie z.B. bei der Unterbringung - vornimmt, besteht kein Grund anzunehmen, die eA laufe von selbst irgendwann aus.

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