Servus,
bin mal wieder mit den Kosten auf Kriegsfuß
Also folgender Fall.
Beim Erbbaurecht sind Erbbauzinreallast und Vorkaufsrecht für den Eigentümer eingetragen nebst jeweils einem Rangvorbehalt für Grundpfandrechte bis 200.000 Euro. Eine Grundschuld zu 184.000 ist bereits mal unter teilw. Ausnutzung dieses RV eingetragen wurden. Jetzt kommt eine 2. Grundschuld über 100.000 Euro. Diese soll unter Ausnutzung für den Rest von 16.000 Euro in den Rang vor die Reallast und das VKR eingewiesen werden und für die restlichen 84.000 ganz normal im Rang vortreten (Rangänderung). So jetzt meine Frage: Wie muss ich das jetzt kostentechnisch bewerten?
ganz normal 2 Gebühren aus jeweils dem geringeren Wert (je nachdem Grundschuld oder zurücktretendes Recht, oder muss man da was wegen dem RV beachten. Die Eintragung eines Rangrücktritts ist doch nicht Kostenfrei wenn er aufgrund eines RV eingetragen wird bzw. in diesen Rang eingewiesen wird, oder?). Bin etwas verwirrt. Ich hoffe ihr wisst was ich will
Vielen Dank für eine kurze Hilfestellung...