Hallo! Zu meinem Problem existiert bestimmt schon etwas, aber irgendwie finde ich mit meinen Suchbegriffen nichts. Vielleicht könnt ihr mir trotzdem kurz helfen.
Antrag auf VKH wurde abgelehnt --> Dagegen wurde Beschwerde eingelegt--> Aufgrund der Beschwerde wird nun VKH gewährt.
Der Rechtsanwalt will nun die Gebühr 3500 für das Beschwerdeverfahren gegen den Mandanten gem. § 11 RVG festsetzen lassen. Zuvor wollte er die Gebühr im Rahmend er VKH festsetzen lassen, was meine Kollegin mit Recht unter Verweis auf § 127 ZPO abgelehnt hat. Meine Frage jetzt:
Ist die Beschwerde gegen die VKH-Ablehnung nicht schon mit der Verfahrensgebühr für das gesamte Verfahren abgegolten?
danke schonmal!