Hallo zusammen,
habe einen Vertrag zur fam. Genehmigung vor mir liegen, bei dem das minderjährige Kind Eigentümer zur ideelen Hälfte wird und der Vater des Kindes die andere Hälfte erwirbt. Das Kind wird von allen Verpflichtungen bzgl. Erwerb und Verwaltung freigestellt (also eine Schenkung im Ergebnis) - angeblich aus steuerrechtlichen Aspekten soll es aber ein Kaufvertrag bleiben ().
So mein eigentliches Problem ist:
Die elterliche Sorge steht KM und KV gemeinsam zu. Vor dem Notar sind allerdings nur KV und Kind zur Vertragsaufnahme erschienen. Die KM hat lediglich zur Verfahrensakte per Schreiben erklärt, dass der Erwerb des besagten Hauses unter ihrer Mitwirkung stattfindet.
Reicht das für die Gesamtvertretung? bin mir total unsicher, vielleicht seh ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht.